Obergericht: «Dummer Mensch», «infantiler Dummschwätzer», «Berufsrassist» und «ganz übler, verlogener Profiteur» keine Beleidigung

Der aargauer Nationalrat Andreas Glarner (SVP) verliert einen Prozeß wegen übler Nachrede und zweifelt Unabhängigkeit der Richter (SP und GLP) an.

Wieder einmal mehr stellt sich die Frage, was ist Hetze und überschreitet die Grenzen der Meinunsgäußerungsfreiheit und was ist zulässig.

Naturgemäß gehen die Meinungen – oftmals je nach politischer Meinung – auseinander.

Reto Spörli aus Wettingen AG betätigte sich am 23. Mai 2017 als Benutzer von sogenannter Haßrede (hate speach).

Aus seinen Fingern floß in die Tastatur so einiges, darunter «dummer Mensch», «Berufsrassist», «infantiler Dummschwätzer» und «ganz übler, verlogener Profiteur».

Gerichtet waren die Beleidigungen an SVP-Nationalrat Andreas Glarner, geäußert wurden sie auf der Facebook-Seite von Jonas Fricker, dem damaligen Nationalrat der Grünen.

Gerichtspräsident Daniel Peyer frug Spörli, was er denn mit «Profiteur» meine.

Reto Spörli legt seine Sicht der Dinge vor (Videoausriß: Wettinger Nochrichte. Zum vollständigen Video)
Reto Spörli legt durchaus sachlich seine Sicht der Dinge vor damals als der erste Freispruch erfolgte und die Sache bereits durch die Instanzen ging (Videoausriß: Wettinger Nochrichte)

Argumentation

Glarner profitiere persönlich davon, Nationalrat zu sein, so Spörli, etwa als Unternehmer oder durch den Einsitz in Gremien oder durch seine Beziehungen zu einflußreichen Leuten und den Gerichten.

Also darf man nun jeden Schweizer Politiker als Profiteur bezeichnen, wenn es nach dem Urteil des von (linken) Richtern gefällen Urteils des Aargauer Obergericht geht.

Insofern ist das Urteil nicht ganz ohne.

Denn auch die anderen Beschimpfungen und Ehrverletzungen müssen sich nun nach dem Urteil schließlich auch andere Politiker gefallen lassen.

Und Haßredner können sich hierbei auf das Urteil beziehen.

Die Frage ist hierbei, wie weit Meinungsäußerungsfreiheit gehen darf, wo ihre Grenzen sind.

Andreas Glarner
Andreas Glarner

Wie unparteiisch ist das Gericht?

Man stelle sich einmal vor, ein Flüchtlingshelfer, der Präsident einer der zahlreichen Nicht-Regierungsorganisationen ist oder Vertreter der Kirchen, die via Caritas ein Multimillionengeschäft mit Flüchtlingen machen, wäre derart als Profiteur beschimpft worden.

Ob dann das Urteil auch so ausgefallen wäre?

Es stellt sich daher die Frage nach der Unparteilichkeit des Gerichts.

Glarner durfte sich vor Gericht zudem nicht einmal äußern.

Der Sachverhalt sei fast schon vollständig, so die Richter, und mit dieser Begründung lehnten sie Glarners Befragung ab.

«Zwei SP- und ein GLP-Richter, da kannst du nur verlieren.», äußerte sich der vor Gericht unterlegene Politiker, welcher eben genau der anderen politischen Richtung (nicht grün oder links, sondern konservativ) angehört und Mitglied der wählerstärksten Partei, der SVP, ist.

Linke- und Mitte-Richter dominieren

Die SVP ist bei Richterämtern stark untervertreten bzw. bei Weitem nicht gemäß ihrem Wähleranteil vertreten, weil sie bei Richterwahlen stets diskriminiert und übergangen wird.

admin

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