Explodierende Flüchtlingskosten: Integrationsagenda Schweiz

Explodierende Flüchtlingskosten: Integrationsagenda Schweiz

Die Sozialkosten in der Schweiz steigen und steigen.

Ein ganz maßgeblicher Grund hierfür ist nebst dem hohen Anteil an ausländischen Sozialhilfebezügern und eingebürgerten Sozialhilfebezügern insbesondere der Asylbereich.

Denn fast 90% der Personen aus dem Asylbereich lassen sich ihr Leben durch Inanspruchnahme von Sozialhilfe finanzieren (siehe hierzu Link unter dem Artikel).

Hierunter fallen sowohl Asylsuchende (im Asylverfahren).

Sowie Personen, deren Asylgesuch zwar abgelehnt wurde, die aber trotzdem als sogenannte „vorläufig Aufgenommene“ im Land bleiben entgegen der eigentlich bestehenden gesetzlichen Regelung.

Sowie tatsächliche Asylanten.
Bzw. wie man sie seit 2015 plötzlich neu im Journalismus und seitens staatlicher Stellen sowie NGOs nennt sogenannte Flüchtlinge oder auch als Schutzsuchende bezeichnet Die ist der (geringe) Prozentsatz der Personen, denen ein Asyl- / Flüchtlings-Status zuerkannt wurde.

Verschleierung der Bezeichnungen

Wobei viele Medien, NGOs aber auch staatliche Stellen die Bezeichnungen Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie Flüchtlinge vermischen.

Bzw. für alle 3 Kategorien sachlich falsch bevorzugt auch für abgewiesene Asylbewerber wie die große Zahl an Wirtschaftmigranten nur die hier unzutreffenden Bezeichnungen „Flüchtlinge“ und „Schutzsuchende“ benützt werden.

Die Unterscheidung ist jedoch wichtig.

Nicht bloß deswegen, weil gemäß letzter vorliegender Asylstatistik trotz großzügiger Auslegung der Asylgründe nur 25,9% der Asylgesuche anerkannt wurden oder mit anderen Worten rund 75% der Asylsuchenden gar keinen Asylgrund haben und somit einfache Migranten bzw. Wirtschaftsmigranten sind, welche großteils trotzdem im Land bleiben (dürfen), u. a. wegen der neuen Rechtsfigur der „vorläufigen Aufnahme“ oder einfach illegal bleiben.

Aber es gibt auch arbeitsrechtlich einen Unterschied.

Leute, deren Asylverfahren nocht läuft, dürfen nicht arbeiten, jedoch ist ja dieser Status „Asylsuchende“ bloß temporär bis das Gesuch bearbeitet wurde.

Voräufig Aufgenommene und anerkannte Asylanten (Flüchtlinge) dürfen hingegen arbeiten.

Daher ist hier das Ziel bzw. sollte das Ziel sein, daß sie nicht von Sozialhilfe leben sondern für ihren Lebensunterhalt im aufnehmenden Land etwas beitragen

18.000 Fr. Integrationspauschale

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat mit allen Kantonen eine Zusatzvereinbarung zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz abgeschlossen.

Diese verfolgt das Ziel, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Das SEM hat den Kantonen neu die erhöhte Integrationspauschale von CHF 18.000.- ausgerichtet.

Das SEM hat die Konzepte der Kantone zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz genehmigt.

Integrationsagenda Schweiz

Diese werden im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme 2018-2021 umgesetzt. In den Umsetzungskonzepten konkretisieren die Kantone, wie sie die Ziele erreichen wollen, die in der Integrationsagenda Schweiz (IAS) formuliert wurden.

Auf diese Ziele hatten sich Bund und Kantone im Frühjahr 2018 geeinigt, um Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher in den Arbeitsmarkt, in die Bildung und in die Gesellschaft zu integrieren.

Im Gegenzug beschloß der Bundesrat, die Integrationspauschale an die Kantone von 6000 Franken auf 18 000 Franken zu erhöhen.

Von Anfang Mai bis Ende November 2019 wurden den Kantonen Integrationspauschalen im Umfang von insgesamt CHF 121,4 Mio. ausbezahlt.

Im Frühling 2019 hatten die Kantone ihre Umsetzungskonzepte beim SEM eingereicht. Das SEM stellt fest, daß in vielen Kantonen große Anstrengungen unternommen werden, um die Integrationsförderung wirksamer zu gestalten.

Die Konzepteingaben sind grundsätzlich von guter Qualität und setzen die gemeinsam von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und dem SEM festgelegten Ziele und Eckwerte um.

In einigen Kantonen stehen nun noch weitere Entwicklungsarbeiten an, insbesondere um für alle vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge eine verbindliche und durchgehende Fallführung zu gewährleisten.

Diese hat die Aufgabe, Leerläufe und Wartezeiten zu vermeiden und die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen durch passgenaue Integrationsmassnahmen auf dem Weg in eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Informationsangebote zu Rechten und Pflichten in der Schweiz, Kurse etc.

Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise Informationsangebote zu Rechten und Pflichten in der Schweiz wie auch Kurse zum Erwerb von beruflichen Grundkompetenzen, um junge vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vorzubereiten.

In diesem Bereich ist die Integrationsagenda in vielen Kantonen bereits zu großen Teilen umgesetzt.

Sprachförderung

Ein weiteres Handlungsfeld ist die sprachliche Förderung von Kindern vor deren Eintritt in die obligatorische Schule.

Durch die Lancierung der Integrationsagenda Schweiz wurde das Sprachförderangebot für die entsprechende Zielgruppe ausgeweitet.

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