WEKO: Basler Deponie Höli verletzt Kartellgesetz

WEKO: Basler Deponie Höli verletzt Kartellgesetz

Die Deponie Höli Liestal AG hat ihre Aktionärinnen gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt. Da das Unternehmen über eine marktbeherrschende Position verfügt, ist dieses Verhalten unzulässig. Die WEKO büsst die Deponie Höli deshalb mit einer Million Franken.

Die Deponie Höli nimmt in einem Umkreis von rund 40 Fahrminuten für nicht wiederverwertbare Bauabfälle eine marktbeherrschende Stellung ein. Sie liess ihre Aktionärinnen zu deutlich tieferen Preisen (Vorzugskonditionen) als Nichtaktionäre Abfallmaterial deponieren. Zudem verweigerte das Unternehmen Nichtaktionären vorübergehend die Materialannahme. Diese Ungleichbehandlung behinderte Nichtaktionäre im Wettbewerb. Somit missbrauchte die Deponie Höli ihre marktbeherrschende Stellung.

Bau- und Entsorgungsunternehmen entsorgen verschiedene Arten von Bauabfällen und Bodenaushub auf Deponien. Bau- und Entsorgungsunternehmen ohne Aktionärsstatus mussten zu höheren Gebühren entsorgen. Dadurch hatten sie höhere Kosten und waren weniger konkurrenzfähig als Aktionärinnen. Die WEKO berücksichtigte bei ihrem Entscheid, dass die Deponie Höli durch eine Selbstanzeige bei der Klärung des Falles mitwirkte.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

admin

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