Wegen Übernahme EU-Recht: BAV verbietet Fondue in Gondeln von Schweizer Seilbahnen
Nicht alles, was die EU beschließt, ist sinnvoll. Und folglich auch nicht alles, was die Schweiz übernimmt. Kein Fondue in der Gondel mehr im Wallis. Verboten wegen Übernahme von EU-Recht.
Berlin ist flach wie eine Flunder und hat keine Berge, geschweige denn Seilbahnen. Aber auf Geheiß der EU ein Seilbahngesetz. Und weil die EU-Kommission 800.000 Euro Buße (pro Tag!) angedroht hatte, wenn ihre Richtlinie nicht bald umgesetzt würde, haben inzwischen auch die berglosen Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zwar keine Seilbahnen, aber ein Seilbahngesetz.
Und auch die Schweizer Seilbahnen werden von EU-Recht kontrolliert.
Zahlreiche Schweizer Seilbahnen bieten bzw. boten das beliebte traditionelle „Fondue in der Gondel“ seit jeher an. Doch wegen EU-Recht ist damit nun Schluß, das ist kein Scherz:
Denn auch ohne Rahmenabkommen mit automatischer Übernahme von EU-Recht übernimmt die Schweiz Etliches von der EU, ob umstrittene Glühbirnenverbote oder gute Sachen wie Normungen im Flugverkehr.
Von 60.000 neuen Seiten Gesetzestexten, Erlassen und Durchführungsbestimmungen die in der Schweiz jedes Jahr neu hinzukommen sind 80% Übernahme von EU-Recht.
Und so ist nun, auch wenn es in der Geschichte der Schweiz noch nie eine brennende Seilbahngondel gegeben hat, das touristisch attraktive und einnahmenträchtige Angebot „Fondue in der Gondel“ verboten worden.
„Sämtliche Aktivitäten mit offenem Feuer an Bord aller Arten von geschlossenen Seilbahnfahrzeugen und alle Transporte von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten während der Beförderung von Fahrgästen sind verboten“, so das Bundesamt für Verkehr plötzlich in einem Schreiben an die Seilbahnbetreiber.
Zudem wurden rigide Kontrollen angekündigt.
Daß das Amt aus heiterem Himmel die traditionellen und beliebten Angebote „Fondue in der Gondel“ verbietet, kommt aufgrund einer neuen Sicherheitsempfehlung zustande, welche die EU erlassen hat.
Schon vor Jahren hatte die EU neue Sicherheitsempfehlungen im Zusammenhang mit dem Brandschutz in Seilbahnen erlassen. Doch erst jetzt fällt es dem Bundesamt für Verkehr auf, was mit der Übernahme der EU-Norm auch mit-übernommen wurde. Ein Verbot von Fondue in Gondeln, was jedoch offenbar niemand merkte und somit wohl kaum bewußt geschah.
Anstatt daß das Bundesamt nun fordert, die Übernahme des EU-Rechts zu überprüfen oder zumindest teilweise anzupassen, gehen die Beamten der Bundesbehörde nun aus heiterem Himmel gegen die Seilbahnbetreiber vor.
In der EU wurden diese Empfehlungen dann zur Norm – und die Schweiz übernahm die Anpassungen später ebenfalls.
Remo Maßat
(Beitragsbild: Fondue in der Gondel Zermatt, Ausriß von der Webseite Matterhornparadise)