Wallis: Einige dürfen wieder essen +++ Anderen droht hohe Buße
Nicht einmal mehr Essen ist selbstverständlich unter den Corona-Maßnahmen.
Der Staatsrat des Wallis hat nun beschlossen, Restaurants, die dies möchten, zu erlauben, unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Berufstätige im Außeneinsatz für das Mittagessen zu empfangen.
Allerdings darf nur essen, wer auf einer zuvor bewilligten Namensliste ist. Andere dürfen nicht bewirtet werden.
Diese Möglichkeit des Essen-dürfens per Sonder-Erlaubnis betrifft die Sektoren Landwirtschaft, Bauhandwerkgewerbe, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Straßenbau und Montageservice.
Illegal Essen strafbar: Bei Verstößen machen sich Restaurant, Mitarbeiter und Unternehmen strafbar
Bei Verstößen machen sich das Unternehmen und / oder das Restaurant sowie die Angestellten strafbar, warnt der Kanton Wallis.
Wenn also etwa der Chef oder ein Angestellter, der nicht im Außeneinsatz arbeitet, sich zum Mittagessen dazu-setzen würde, um etwas zu besprechen, zum Beispiel mit dem Bauleiter einer Baufirma, so macht sich das Restaurant als auch die illegal Essenden und allenfalls auch das Unternehmen der illegal essenden Mitarbeiter strafbar