EKK: Runder Tisch zu Grundrechten +++ Dürfen Private mit Impfnachweis beim „Zugang zu Konsumgütern“ bevorzugt werden?
Die umstrittenen Corona-Maßnahmen mit all ihren Einschränkungen stellen auch die Frage nach Zugang zu Konsumgütern des alltäglichen Bedarfs aber auch anderer Konsumgüter.
Und es stellt sich die Frage, ob eine Apartheid zulässig ist, also eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Geimpften und Nicht-Geimpften (Impf-Verweigerer z. B.).
Anläßlich des Welttags der Konsumentenrechte am 15. März 2021 organisiert die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK einen virtuellen Runden Tisch.
Diskutiert werden zahlreiche Fragen rund um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie über allfällige Beschränkungen im Zusammenhang mit der sogenannten COVID-Pandemie. Die Referentinnen und Referenten kommen aus Wissenschaft, Verwaltung, Konsumentenschutz und einem privaten Dachverband.
Sie werden unter anderem der Frage nachgehen, ob und inwiefern Private für den Zugang zu Gütern oder Dienstleistungen den Nachweis eines negativen Testresultats oder einer Impfung verlangen können, und welche Daten dabei zu welchen Zwecken erhoben werden dürfen.
Ebenfalls thematisiert werden Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Grundrechten – dies insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener Annahmen hinsichtlich der weiteren Entwicklung der sogenannten Pandemie.
Wer möchte mitreden?
Nur 3 Tage Zeit haben Interessenten, die mitdiskutieren wollen, sich anzumelden, das ist sehr kurzfristig. Aber immerhin, die Möglichkeit besteht:
Alle Interessenten sind herzlich eingeladen, sich bis spätestens am 12. März 2021 per E-Mail anzumelden: info@bfk.admin.ch.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Link, mit dem sie sich via „Zoom“ mit dem Runden Tisch verbinden können.