Fragwürdiges Urteil des Handelsgerichts Bern: Viktor Vekselberg erhält bei staatlicher Schweizer Postfinance kein Konto

Im Frühjahr 2018 kündigten UBS und CS, die beiden Großbanken der Schweiz, Vekselberg bzw. seiner Revona Holding unvermittelt alle Kredite auf Druck der USA. Der milliardenschwere Großkunde war plötzlich nicht mehr willkommen.

Nun gibt es ein neues Kapital im Fall des eigenartigen Rechtsstaats-Verhaltens der Schweiz beim russischen Investor Vekselberg. 

Die Postfinance als staatliche Schweizer Bank eröffnete zuerst dem Kunden Vekselberg ein Konto, später schloß sie es einfach wieder.

Postfinance sei nicht verpflichtet, für den russischen Investor Viktor Vekselberg ein Konto zu eröffnen.

Das hat nun das Handlesgericht Bern entschieden.

Der staatlichen Postfinance entstünde ein unverhältnismäßiger Aufwand ,wenn sie für Vekselberg ein Konto führen müßte, so die eigenwillige Urteilsbegründung.

Wegen dieses unverhältnismäßigen Aufwands sei es angebracht, Postfinance eine Ausnahme vom gesetzlichen Auftrag zu gewähren, eine Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sicherzustellen.

Muß Bundesgericht entscheiden?

Vekselberg kann das fragwürdige Urteil des Handelsgericht Bern noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Hintergrund

UBS und CS sowie weitere Banken ließen auf Druck der USA den langjährigen russischen Kunden Vekselberg wie heiße Kartoffeln fallen.

Es schien nicht Schweizer Recht zu gelten, sondern US-Recht wie in einem Vasallenstaat durchgereicht zu werden. Vekselberg hatte zwei Grosskredite bei westlichen Bank-Konsortien laufen; einen über 310 Mio, einen über 720 Mio CHF.

„UBS+CS Dirtyjob erledigt: Vekselberg ist ausradiert“ schrieb damals das Finanzportal „Inside Paradeplatz“ dazu.

Und in einem anderen Artikel schrieb das Portal zu dem fragwürdigen Vorgehen der beiden eng mit dem Schweizer Staat und der Finanzmarktaufsicht Finma verwobenen Großbanken: „Swiss Banking, Ausgabe 2018: Statt für die Kunden zu kämpfen, stechen ihnen die Großbanken und ihre Aushängeschilder heute das Messer in den Rücken. Hauptsache, man bleibt das Liebkind von Uncle Sam aus Übersee.“

Schwierige Suche nach Anwälten in einem Rechtsstaat

Unglaublich: Damals fand der Russe nicht einmal Schweizer Anwälte, die ihn im Schweizer Rechtssystem vertreten würden, so das Portal Finews: „Unter anderem tue sich Vekselberg schwer damit, Anwälte zu finden – weil viele von diesen nicht gegen die Großbanken ins Feld ziehen wollen.“

„UBS und CS treiben Vekselberg in Putins Hände: Westliche Banken kündigen dem Oligarchen ihre Kredite, russische Banken springen ein.“

Weiter schrieb Peter Burkhardt im Artikel für Tamedia (heute TX-Gruppe):
„Bislang galt der milliardenschwere russische Unternehmer Viktor Vekselberg nicht eben als Getreuer des autokratisch regierenden Präsidenten Wladimir Putin. Im Gegenteil: Der schwerreiche Unternehmer, dessen Vermögen vom Magazin «Forbes» auf 13,6 Milliarden Dollar geschätzt wird, hält sich von Putin, so gut es geht, fern. Aus Angst vor dem Potentaten hat er schon vor Jahren einen guten Teil seines Vermögens in die Schweiz verschoben.“

Vekselberg gab über seine Beteiligungsgesellschaft Renova AG im Frühjahr 2018 damals bekannt, daß sie alle Kredite internationaler Banken zurückbezahlt habe. Burkhardt dazu damals:
„Doch jetzt gerät Vekselberg, unter gütiger Mithilfe von US-Präsident Donald Trump und westlichen Banken wie der UBS und der Credit Suisse, in eine direkte finanzielle Abhängigkeit staatsnaher russischer Banken.“

Weiterführendes

www.tagesanzeiger.ch/ubs-und-cs-treiben-vekselberg-in-putins-haende-249059833538

Sicherung: https://archive.ph/s2IVN

(rm)

admin

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