Österreichisches Bundesland führt Arbeitspflicht für Flüchtlinge ein
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, daß wenn man in ein Land flüchtet, dort auch etwas für seinen Lebensunterhalt tut und arbeitet. Was die große Mehrheit der Bevölkerung für richtig hält, setzt die Politik nicht um.
Was in der Schweiz nicht geschieht, in Deutschland bisher nur in wenigen Landkreisen, wird am 1. Juli im österreichischen Burgenland Gesetz.
Eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge in Landesunterkünften wird eingeführt.
Das Bundesland unter dem sozialdemokratischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (55, SPÖ) möchte Flüchtlinge zum Arbeiten verpflichten.
Asylbewerber sollen für 1,60 Euro pro Stunde gemeinnützige Tätigkeiten übernehmen – etwa in Parks, Pflegeheimen oder im Winterdienst.
Durch die gemeinnützige Arbeit sollen Flüchtlinge in eine geregelte Tagesstruktur integriert werden. Und die Möglichkeit erhalten, sich aktiv in das Gemeinwesen und die Gesellschaft einzubringen.
Wer sich 2x weigert, zu Arbeiten, der verliert das Recht auf reguläre Versorgung und wird auf ein Minimum zurückgestuft. Schlafplatz statt Wohnung, Krankenversicherung weg, nur noch simple Verpflegung und medizinische Basisversorgung.
„Wer dauerhaft Leistungen von der öffentlichen Hand erhält, der muß auch die Verantwortung tragen und der Gesellschaft etwas zurückgeben“, so zitiert die deutsche Bild-Zeitung die Landesrätin Daniela Winkler (44, SPÖ).
Gegenüber der österreichischen Kronen-Zeitung äußert sie: „Wir schaffen damit auch Begegnungen zwischen den Menschen und bauen damit Barrieren ab“.Die öffentliche Wahrnehmung der Flüchtlinge in den Gemeinden werde sich verändern, ist sie überzeugt. Asylwerber wiederum erhalten eine geregelte Tagesstruktur und würden damit auch neue Kontakte knüpfen können. „Das Erlernen der Sprache wird dadurch mit Sicherheit leichter“, schwärmt Winkler in der österreichischen Zeitung.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes gilt in Österreich bereits seit dem vergangenen Jahr eine Arbeitspflicht. Wenn Flüchtlinge auf die Länder verteilt werden, fällt sie bislang weg, außer im Burgenland.