EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro
In der EU soll künftig für höchstens 10.000 Euro bar bezahlt werden können.
Das ganze neue an den Regelungen fußt auf einem Arbeitspapier des IWF.
Der Internationale Währungsfonds hatte darin eine niedrige Obergrenze für Bargeld als Zahlungsmittel als Einstieg in die Bargeldabschaffung forciert.
Nicht einmal mehr über sein eigenes Geld soll man in bar verfügen können. Diese Bargeldgrenze betrifft auch Barauszahlungen vom eigenen Konto. Wer also mehr als 10.000 Euro auf dem Konto hat kann sein Guthaben nicht mehr bar verfügen und abheben.
Kryptobörsen in der EU müssen Transaktionen von ab tausend Euroin Zukunft kontrollieren.
Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler müssen Daten ihrer Kunden erfassen.
Offiziell geht es bei all dem um Verhinderung von Geldwäsche.
Weiterführendes:
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eu-bbargeldobergrenze-iwf/
(rm)