Bundesrat legt Zwang zur „Klimaberichterstattung“ für große Schweizer Unternehmen fest

Bundesrat legt Zwang zur „Klimaberichterstattung“ für große Schweizer Unternehmen fest

Greta läßt grüßen.
Immer mehr Klimavorschriften und Klimagesetze:

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 „Eckwerte zur künftigen verbindlichen Klimaberichterstattung von großen Schweizer Unternehmen“ beschlossen.

Bis im Sommer 2022 soll das Eidgenössische Finanzdepartement eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten.

„Dem Schweizer Finanzplatz bietet sich mit Sustainable Finance die Chance, seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken“, so der Bundesrat in schönstem Denglisch. Das Denglisch heißt in Deutsch soviel wie nachhaltige Finanzen.

Im Dezember 2020 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), zusammen mit anderen Departementen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen einer sogenannten ebenfalls Denglisch bezeichneten „Sondereinheit klima-relevante Finanzsachen“ bzw. „Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)“ für Schweizer Unternehmen zu erarbeiten.

Nun hat der Bundesrat das EFD beauftragt, zusammen mit weiteren Bundesstellen bis im Sommer 2022 eine Vernehmlassungsvorlage mit folgenden Eckwerten zu erstellen:

  • Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitern, mehr als 20 Millionen Franken Bilanzsumme bzw. mehr als 40 Millionen Franken Umsatz sind verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.
  • Die öffentliche Berichterstattung umfasst einerseits das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht. Anderseits muss offengelegt werden, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima bzw. die Umwelt hat. Diese sogenannte doppelte Wesentlichkeit entspricht auch dem Vorgehen der Europäischen Union.
  • Durch Mindestanforderungen soll erreicht werden, dass die Offenlegungen aussagekräftig, vergleichbar, und, wo möglich, vorwärtsschauend und szenarienbasiert sind.
  • Die verbindliche Umsetzung der TCFD-Empfehlungen soll voraussichtlich ab 2024 für das Geschäftsjahr 2023 mittels einer separaten Vollzugsverordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative erfolgen. Mit diesem Vorgehen soll die Rechtssicherheit erhöht werden.

Im Mai 2021 fanden Austausche mit Wirtschaftsverbänden sowie mit Umwelt- und Konsumentenschutzverbänden statt. Die Eckwerte wurden großmehrheitlich begrüßt, so der Bundesrat.

(Bild: Greta Thunberg mit Plastik-Einweggeschirr zusammen mit Vater und PR-Team auf der Fahrt nach Davos)

admin

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