Herkunftsbezeichnungen: Schweiz und EU schützen weitere regionale Spezialitäten +++ Hält EU Versprechen, weitere CH-Bezeichnungen zu schützen?

Der Gemischte Ausschuß für Landwirtschaft der Schweiz und der EU hat einen Beschluß unterzeichnet, der den Schutz der Schweizer Bezeichnungen «Jambon cru du Valais», «Lard sec du Valais» und «Zuger Kirschtorte» in der EU gewährleistet.

Im Gegenzug schützt die Schweiz rund 77 neue EU-Bezeichnungen. Der Beschluss ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.

Bei den drei Schweizer Bezeichnungen handelt es sich um geschützte geografische Angaben (GGA). Sie sind nun auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder mißbräuchliche Verwendung geschützt.

Zuger Kirschtorte darf noch weiterhin in der EU benutzt werden für eine Übergangsfrist von 2 Jahren

Kann es das geben? Zuger Kirschtorte, die gar nicht aus Zug ist? Offenbar:
Denn für die «Zuger Kirschtorte» gilt eine Übergangsregelung: die Bezeichnung darf noch während zwei Jahren in der EU weiterverwendet werden.

Seit dem 1. Dezember 2011 schützen die Schweiz und die EU ihre GGA sowie geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens gegenseitig. Mit dem vorliegenden Beschluß haben die Schweiz und die EU den entsprechenden Anhang 12 des Abkommens aktualisiert.

Bündnerfleisch in der EU geschützt, weitere Bezeichnungen „sollen folgen“ – Hält die EU ihre Versprechen?

Bereits bisher schützt das Abkommen bekannte Schweizer Bezeichnungen wie «Bündnerfleisch» und «Tête de Moine».

Anfang des nächsten Jahres soll ein Beschluß folgen, der weitere Schweizer Bezeichnungen in der EU schützt.

admin

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