Zweitwohnungesetze: Neue Gemeinden betroffen
In 7 neuen Gemeinden dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Umgekehrt können nur in vier Gemeinden neu wieder Zweitwohnungen erstellt werden.
337 Gemeinden, vor allem in den Alpen, haben einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent. Auf deren Gemeindegebiet dürfen keine Zweitwohnungen mehr entstehen.
Dies ergibt sich aus der Auswertung der Wohnungsinventare der Gemeinden durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE. Es sind nur geringfügig mehr Gemeinden als bei der letzten Berechnung im November 2024 (334).
Sieben neue Gemeinden unterliegen nun dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG). Dort dürfen neue Zweitwohnungen nur noch in Ausnahmefällen gebaut werden, beispielsweise, wenn sie bewirtschaftet werden. Es sind dies:
- Reichenbach im Kandertal (BE)
- Basse-Allaine (JU)
- Heiligenschwendi (BE)
- Langenbruck (BL)
- Mauraz (VD)
- Rebévelier (BE)
- Scharans (GR)
Die neuen Zweitwohnungsgemeinden befinden sich im Prüfverfahren. Sie erhalten Gelegenheit, die Daten für ihr Inventar zu aktualisieren. Neu unter den Wert von zwanzig Prozent fallen vier Gemeinden:
- Monteceneri (TI)
- Göschenen (UR)
- Seehof (BE)
- Tschiertschen-Praden (GR); neu Teil von Chur (GR)
Auch diese Gemeinden befinden sich im Prüfverfahren, mit Ausnahme von Tschiertschen-Praden, das mit Chur fusioniert hat.
Mit dem ZWG setzte das Parlament die im März 2012 angenommene Zweitwohnungsinitiative um. Wohnungen, die es vor Annahme der Initiative bereits gab oder für die eine Baubewilligung vorlag, dürfen frei umgenutzt werden. So ist es möglich, eine Erstwohnung als Zweitwohnung zu vermieten oder zu verkaufen. Manche Gemeinden fördern Erstwohnraum für Einheimische und Angestellte. Das ARE weist auf Beispiele hin (siehe Links).
(pd)