Weniger Demokratie und Grundrechte? Bundesrat und Parlament empfehlen Covid-19-Gesetz zur Annahme
Bundesrat und Parlament sind sich einig: Sie wollen mehr Macht. Und weniger (Grund)-Rechte und Demokratie für das Volk.
Am 13. Juni 2021 entscheiden die Stimmbürger über das umstrittene Covid-19-Gesetz.
„Mit diesem Gesetz können die von der Coronakrise betroffenen Menschen und Unternehmen sowie die Kultur, den Sport und die Medien während der Coronapandemie finanziell unterstützt werden“, heißt es in einer akutellen Mitteilung des EDI, unte weiter:
„Eine Ablehnung würde viele Arbeitsplätze sowie dringend nötige Unterstützung gefährden. Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen waren und sind auf diese finanziellen Hilfen des Bundes angewiesen. Bundesrat und Parlament empfehlen, das Gesetz anzunehmen.“
Gemäß EDI (Eidg. Department des Inneren) gefähren also nicht die hinsichtlich ihres Sinns fragwürdigen Corona-Maßnahmen die Arbeitsplätze.
Noch mehr Kurzarbeit und Finanzhilfen anstatt Stopp der Corona-Maßnahmen?
Zu Begründung, warum es angeblich ein solches Covid-19-Gesetz braucht, wird angeführt:
„Das Gesetz ermöglicht, die Finanzhilfen weiterzuführen. Es handelt sich dabei um die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung, die Härtefallhilfen für Restaurants, Hotels, die Eventbranche oder Reisebüros, sowie die Unterstützung von Kultur, Sport und Medien.“
Die Finanzhilfen dürften sich allein auf Bundesebene für den Steuerzahler „auf rund 35 Milliarden Franken belaufen“, so das EDI.
Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen haben diese finanziellen Hilfen von Steuergeldern erhalten.
Offenbar ist also geplant, das Notrecht bzw. inzwischen Dauer-Notrecht zum Dauerzustand zu erheben und dafür möchte man dieses Gesetz.
„Ein Nein würde große Unsicherheiten auslösen, könnte Arbeitsplätze gefährden und Firmen in den Konkurs treiben“, behauptet das EDI, als ob es nicht die zurückhaltend formuliert fragwürdigen Corona-Maßnahmen sind, die all dies verursachen.
EDI: „Impfung nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes“
Das EDI behauptet, Impfungen seien gar nicht Gegenstand des Gesetzes und Impfstoffe würden nur zugelassen, wenn sie sicher sind. (kein Scherz).
Im Wortlaut heißt es:
„Neben den Finanzhilfen regelt das Covid-19-Gesetz auch Maßnahmen, um die medizinische Gesundheitsversorgung in dieser Krisensituation sicherstellen zu können. Dabei geht es zum Beispiel um die Möglichkeit, wichtige medizinische Güter wie Schutzausrüstungen zu beschaffen. Auch sind Ausnahmen bei der Zulassung von wichtigen Medikamenten für Schwerkranke möglich. Dabei geht es hingegen nicht um die Covid-Impfung. Impfstoffe werden auch während der Pandemie erst zugelassen, wenn sie sicher sind. Zudem bildet das Gesetz die Basis für ein fälschungssicheres und einheitliches Impfzertifikat. Schließlich ermöglicht das Gesetz dem Bundesrat weitere Maßnahmen zu ergreifen, etwa zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden.“
EDI droht: „Bei Ablehnung fehlt Grundlage für Finanzhilfen“
Bei Ablehnung fehle die Grundlage für Finanzhilfen, so droht das EDI.
Die Behauptungen des EDI im Wortlaut:
„Das Gesetz ist befristet; die meisten Regelungen gelten bis Ende 2021. Lehnt es die Stimmbevölkerung ab, würde es schon im September 2021 außer Kraft treten. Damit würde die Grundlage für die Finanzhilfen wegfallen. Ein Nein zum Gesetz nimmt dem Bundesrat hingegen nicht die Möglichkeiten, die Ausbreitung der Pandemie weiterhin mit Maßnahmen zu bekämpfen, die sich auf das bestehende Epidemiengesetz stützen. Also etwa Läden und Restaurants zu schließen oder Veranstaltungen zu verbieten.“