WEKO sorgt für tiefere Interchange-Gebühren für Visa-Karten

WEKO sorgt für tiefere Interchange-Gebühren für Visa-Karten

Ärgernis Kreditkarten-Gebühren: Die Weko hat sich mit Visa im inländischen Präsenzgeschäft einvernehmlich auf einen durchschnittlichen Interchange Fee-Satz von 0,15 % für Debitkartenzahlungen geeinigt und senkt erstmals die grenzüberschreitenden Interchange Fees für Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten aus dem EWR.

Beim Bezahlen mit Karte fallen Gebühren wie die Interchange Fee an. Die Weko hat sich mit Visa darauf geeinigt, daß bei Zahlungen mit Schweizer Debitkarten an einem physischen Verkaufspunkt in der Schweiz eine durchschnittliche Interchange Fee von maximal 0,15 % erhoben werden darf.

Je nach Händlerkategorie kommt entweder der Basissatz von maximal 0,2 % oder der tiefere Satz für Güter des täglichen Bedarfs von maximal 0,12 %, verbunden mit einer Obergrenze von 36 Rappen bei Beträgen ab 300 Franken, zur Anwendung.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlung mit der physischen Karte oder mit einer auf einem mobilen Gerät wie etwa einem Smartfon oder einer Smartuhr hinterlegten Karte erfolgt.

Für inländische Internet-Zahlungen mit Debitkarten sinkt der aktuell zulässige Satz per 1. November 2025 von 0,31% auf 0,25 %.

Schließlich erwirkt die WEKO erstmals in ihrer Praxis sowohl für Debit- als auch Kreditkarten eine Senkung der grenzüberschreitenden Interchange Fees.

Wird eine Visa-Karte aus dem EWR bei einem Schweizer Händler eingesetzt, sinkt die Interchange Fee bei Debitkarten von aktuell 1 % auf 0,2 % und bei Kreditkarten von 1,15 % auf 0,44 %.

Dies entlastet den Schweizer Handel jährlich um mehr als 10 Millionen Franken.

1 Jahr zuvor Einigung mit Mastercard

Der Abschluß der Untersuchung gegen Visa erfolgt rund ein Jahr nachdem sich die WEKO mit Mastercard auf eine vergleichbare Lösung geeinigt hatte.

Der mit Visa vereinbarte Satz von 0,15 % ist höher als der zugelassene Mastercard-Satz von 0,12 %, dafür ist er im Gegensatz zur Regelung mit Mastercard auch bei Zahlungen mit mobilen Geräten anwendbar.

Was ist eine „Interchange Fee“?

Eine Interchange Fee, auf Deutsch auch als „Wechselgebühr“ oder „Abfindungsgebühr“ bezeichnet, ist eine Gebühr, die bei Kartenzahlungen zwischen den beteiligten Banken erhoben wird.
Sie wird vom Händler über dessen Bank (der sogenannten „Erwerbenden Bank“) an die Bank des Karteninhabers (der „Ausstellenden Bank“) weitergeleitet.
Diese Gebühr deckt Kosten für Transaktionsabwicklung, Betrugsschutz und andere Dienstleistungen und wird üblicherweise als Prozentsatz des Zahlungsbetrags oder als fester Betrag berechnet.

(pd, rm)

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