WEKO ermöglicht Parallelimport von Tabakprodukten

WEKO ermöglicht Parallelimport von Tabakprodukten

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die Pöschl Tabak GmbH mit rund CHF 270’000. Pöschl vereinbarte mit mehreren europäischen Händlern von Tabakprodukten Exportverbote in die Schweiz. Das Verfahren wurde einvernehmlich abgeschlossen.

Die deutsche Tabakherstellerin Pöschl vertreibt in der Schweiz Schnupftabak und Tabak zum selber drehen. In Vertriebsverträgen mit mehreren europäischen Vertriebspartnerinnen verankerte sie Exportverbote. Diese Händler durften keine Tabakprodukte in die Schweiz liefern. Solche Gebietsschutzabreden sind unzulässig, da sie den Schweizer Markt abschotten und den Wettbewerb behindern.

Pöschl kooperierte mit den Wettbewerbsbehörden und bot Hand zu einer einvernehmlichen Regelung. Ausländische Vertriebspartnerinnen dürfen nun Bestellungen von Kundinnen und Kunden aus der Schweiz uneingeschränkt bedienen. Die vollständige Kooperation von Pöschl mit der WEKO wirkte sich sanktionsmindernd aus.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

admin

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