Vogelgrippe an der Schweizer Grenze: Weitere Maßnahmen angeordnet
Bei einer Krähe in der Nähe von Radolfzell am Bodensee (DE) wurde das Vogelgrippe-Virus H5N5 nachgewiesen. Schon einmal kam das Virus (damals die Mutation H5N8) in die Schweiz.
Dies ist der zweite Fall von Vogelgrippe H5N5 nahe der Schweizer Grenze.
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe genannt ruft die Behörden auf den Plan.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den kantonalen Behörden weitere Maßnahmen an.
Diese sollen den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände verhindern.
Für eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen gibt es keine Hinweise.
Rund um den Bodensee werden Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Geflügelhalter sind angehalten, die entsprechenden Maßnahmen zu beachten.
In den Kontrollgebieten gelten u. a. folgende Massnahmen:
- Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
- Kann der Außenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Außenklimabereich zu halten.
- Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmäßig desinfiziert werden.
- Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.
Diese Vorschriften gelten vorläufig bis am 15. März 2021 und nur für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins.
Die Situation wird laufend analysiert und die Maßnahmen werden, wenn nötig, angepaßt. Weitere Informationen zum Schutz des Hausgeflügels finden sich auf der Webseite des BLV.
In den Beobachtungsgebieten gilt es, den Gesundheitszustand des Geflügels genau zu beobachten. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, muß das dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.
Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stoßen, sind gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren. Der Fund soll einer Polizeistelle oder der Wildhutgemeldet werden. Es gibt keine Hinweise dafür, dass das Virus vom Subtyp H5N5 von Tieren auf Menschen übertragen wird.
Schweizweite Ausbreitung unwahrscheinlich
Die Wildwasservögel, die in der Schweiz überwintern, befinden sich nicht mehr auf dem Weg in den Süden. Sie sind in ihren Winterquartieren angekommen und bleiben stationär. Es ist deswegen wenig wahrscheinlich, dass sich das Virus in der ganzen Schweiz ausbreitet.
Im Winter 2016/2017 zirkulierte das Virus (Subtyp H5N8) in der ganzen Schweiz. Damals wurden aber bereits im November 2016 die ersten Fälle entdeckt.
Die Vögel befanden sich noch auf dem Flug in ihre Winterquartiere und konnten so das Virus schnell und über die ganze Schweiz verbreiten.
Dank den sofort ergriffenen Maßnahmen und der raschen Umsetzung durch die Halter, wurde damals keine einzige Geflügelhaltung mit dem Virus infiziert.