Unzulässige Wettbewerbsabsprachen: WEKO büßt Ford Credit
Wie wichtig die Arbeit der Weko ist, zeigt sich fortlaufend:
Die Wettbewerbskommission (WEKO) büßt Ford Credit Switzerland GmbH (Ford Credit) wegen unzulässiger Koordinierung von Leasingkonditionen mit rund 7,7 Mio. Franken.
Mit diesem Entscheid schließt die WEKO die Untersuchung «Automobil-Leasing» gegenüber dem letzten Unternehmen ab.
Verschiedene Finanzierungsunternehmen bieten Leasing für Fahrzeuge an. Ford Credit und acht weitere Unternehmen haben während mehrerer Jahre systematisch Leasingkonditionen ausgetauscht.
Sie informierten sich etwa über Zinsen sowie Restwerttabellen von Fahrzeugen. Diese Preiselemente flossen in die Berechnung der Leasingraten der verschiedenen Anbieter ein. Ein solcher Austausch von Preisinformationen verstößt gegen das Kartellgesetz.
Die WEKO einigte sich bereits im Juli 2019 einvernehmlich mit acht Finanzierungsunternehmen (WEKO büßt acht Unternehmen in der Untersuchung „Automobil-Leasing“, Medienmitteilung vom 11. Juli 2019.). Mit Ford Credit kam keine Einigung zustande.
Die WEKO stellte im abschließenden Verfahrensschritt fest, daß Ford Credit von Juli 2006 bis März 2014 auch an den unzulässigen Wettbewerbsabreden beteiligt war.
Gegen den Entscheid der WEKO kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.