Totalrevision Verordnung: Tierschutz beim Schlachten verbessern

Totalrevision Verordnung: Tierschutz beim Schlachten verbessern

Die Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) wird umfassend überarbeitet.

Um den Tierschutz weiter zu verbessern, sind insbesondere Anpassungen bei den Betäubungsmethoden vorgesehen.

Hinzu kommen erstmals auch konkrete Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen. Das BLV hat am 29. September 2020 die Vernehmlassung eröffnet.

Die revidierte Verordnung hat zum Ziel, Streß und Leiden für die Tiere weiter zu vermindern und das Tierwohl bei der Schlachtung besser zu gewährleisten.

Die Verordnungsänderungen berücksichtigen unter anderem die Ergebnisse der 2018 und 2019 durchgeführten Analyse «Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben». Da mehr als die Hälfte der Artikel angepaßt wird, erfolgt eine Totalrevision der Verordnung.

Die Anpassungen setzen neue wissenschaftliche Erkenntnisse um. Dazu zählen Präzisierungen, die eine wirksame Elektrobetäubung und die Beurteilung des Betäubungserfolges sicherstellen.

Die Verordnung enthält auch grundlegende Neuerungen. Dazu gehören die Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen.

Neue Vergasungsmethoden im Tierschutzschlachtverordnung

Neu ist auch die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern enthalten.

Diese in Großbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolgt zurzeit ausschließlich mit CO2.

Die gesetzlichen Vorgaben werden nun so formuliert, daß künftig auch Gasgemische eingesetzt werden können, die wissenschaftlich als tierfreundlicher beurteilt werden als CO2.

Vernehmlassung bis 15. Januar 2021

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2021. Der Verordnungsentwurf kann auf der BLV-Webseite eingesehen werden.

admin

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