Streit in Roveredo: Bündner Gemeinde unter Fittiche vom Kanton gestellt

Streit in Roveredo: Bündner Gemeinde unter Fittiche vom Kanton gestellt

Streit in der Gemeinde Roveredo.

Die Bündner Regierung muß Regierungskommissärin einzusetzen.

Erst vor nicht allzulanger Zeit war dies in der inzwischen fusionierten Gemeinde St. Martin der Fall, die so zerstritten war, daß ein Kommissär vom Kanton geschickt werden mußte. Und es gab weitere Fälle zuvor.

Anna Giacometti soll die Gemeinde bei der Bewältigung ihrer aktuellen, institutionellen Krise unterstützen.

Das Mandat ist bis Ende September 2020 befristet.

Hintergrund dieser aufsichtsrechtlichen Unterstützungsmaßnahme bilden das angespannte Verhältnis innerhalb des Gemeindevorstands, die Unstimmigkeiten zwischen dem Vorstand und der kommunalen Geschäftsprüfungskommission (GPK) sowie die Situation innerhalb der Gemeindeverwaltung aufgrund von personellen Wechseln.

Kantonale Intervention +++ Zweimal Bundesgericht beschäftigt +++ Auch Verwaltungsgerich eingeschaltet

Seit den Wahlen für die Legislatur 2019-2022 war die Wahl des fünften Vorstandsmitglieds umstritten, was u.a. zweimal das Bundesgericht beschäftigte.

Nach dem Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichtes vom 4. Juni 2020 sollte die Unsicherheit zu einem absehbaren Ende kommen, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Zwei Vorstandsmitglieder sowie die kommunale Geschäftsprüfungskommission haben aus unterschiedlichen Gründen um kantonale Intervention ersucht.

Beschlußfähigkeit in der Gemeinde nicht mehr gegeben

Der Vorstand als Ganzes konnte zu den Interventionsgesuchen nicht einmal mehr formell Stellung nehmen.

Dies, weil die Beschlußfähigkeit bei der Gemeinde-Sitzung vom 8. Juni 2020 nicht gegeben war.

Bündner Regierung will “konfliktbewältigend” und “ordnend” eingreifen +++ Kanton reißt fehlende Stimmen an sich

Die Regierungskommissärin soll im vorliegenden Fall beratend und begleitend tätig sein und an den Vorstandssitzungen ordnend und konfliktbewältigend eingreifen können. Falls das Beschlußquorum innerhalb des Vorstands nicht erreicht wird oder Pattsituationen entstehen, verfügt sie über die nötigen Stimmen.

Über letztere Kompetenzen verfügt sie bis zum rechtskräftigen Amtsantritt des fünften Vorstandsmitglieds.

Vollständiger Bericht auf Rhätische Zeitung

admin

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