Stadt Zürich: Strom wird teurer – Änderungen auf den EWZ-Stromrechnungen

Stadt Zürich: Strom wird teurer – Änderungen auf den EWZ-Stromrechnungen

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) wird per 1. Januar 2026 umgesetzt. Dies führt zu größeren Veränderungen auf den Stromrechnungen von EWZ bei weiterhin konstanten Kosten.

Tarifkomponente «Energielieferung»

EWZ betreibt eigene Kraftwerke in der Schweiz und Europa und liefert Naturstrom aus Wasser, Wind und Sonne. Die Energielieferung wird auf Basis der Gestehungskosten berechnet und ist damit nicht den Marktschwankungen ausgesetzt. Dank der Eigenproduktion waren die EWZ-Tarife in den letzten Jahren stabil – sogar die günstigsten im Kanton Zürich. An dieser Situation verändert sich auch in Zukunft nichts.

Mit dem neuen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, ändern sich gewisse Vorgaben. Neu müssen auch die Kosten für Herkunftsnachweise (Bescheinigung von Produktionsart und Herkunft von Elektrizität) und verbindlich vorgeschriebene Mindestanteile an Schweizer Ökostrom in die Berechnung einfließen. Kund*innen profitieren dadurch von einem höheren Anteil Strom aus inländischer Produktion. Für das Standardprodukt EWZ.natur beträgt die Tarifkomponente Energielieferung 2026:

Hochtarif: 9,30 Rp./kWh (2025: 9,10)
Niedertarif: 4,90 Rp./kWh (2025: 4,70)

Neue Tarifkomponente «Messung»

Als markanteste Änderung des neuen Bundesgesetzes wird ab 2026 die Tarifkomponente «Messung» als separate Zeile auf den Rechnungen aufgeführt. Allerdings sind dies nicht neue Kosten. Diese wurden bis anhin in der Tarifkomponente «Netznutzung» eingerechnet. Sie beinhaltet neben den Aufwendungen für den Stromzähler – unabhängig davon ob konventionell oder Smart Meter (intelligenter Stromzähler, der den Verbrauch digital erfasst und an den Energieversorger übermittelt) – auch die Kosten für die Erhebung der Verbrauchsdaten und deren Verarbeitung. Das Entgelt für die Messung wird neu pro Zähler und Monat erhoben. Für einen Zähler in einem Haushalt (Niederspannung) sind dies 6.90 Franken im Monat bzw. 82.80 Franken im Jahr.

Tarif für die «Netznutzung» wird neu strukturiert

Der von EWZ produzierte Strom fließt über das Stromnetz zu den Kund*innen. Die Kosten dafür werden über die Netznutzung erhoben. Hier gibt es ab 2026 gleich mehrere Neuerungen, die ebenfalls vom Bund erlassen wurden. Zwei Komponenten waren bis anhin im Netznutzungstarif für die Wirkenergie eingerechnet. Beide werden von der nationalen Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid erhoben und müssen ab 2026 auf den EWZ-Rechnungen als separate Tarifkomponenten aufgeführt werden.

Einerseits ist dies die neue Tarifkomponente «Allgemeine Systemdienstleistungen». Diese beinhaltet den Aufwand von Swissgrid, um das schweizweite Stromnetz zu stabilisieren. Andererseits die neue Tarifkomponente «Stromreserve» des Bundes (Wasserkraftreserve, Reservekraftwerk, Notstromgruppen), um die Kosten für die Versorgungssicherheit im Winter zu decken. Das separate Ausweisen dieser Komponenten auf der EWZ-Rechnung hat jedoch keinen Einfluss auf den Gesamtpreis, da die Komponente Netznutzung Wirkenergie entsprechend tiefer ausfällt.

Eine weitere Neuerung ist die neue Tarifkomponente «Solidarisierte Kosten». Auch diese wird von Swissgrid erhoben und muß auf der EWZ-Rechnung separat aufgeführt werden. Damit finanziert Swissgrid Netz- und Anschlußverstärkungen und die Überbrückungshilfen für die Eisen-, Stahl- und Aluminiumindustrie. Der Gesamtpreis fällt dadurch ab 2026 um 0,05 Rp./kWh höher aus.

Zusätzlich ändert sich auch die Tarifgestaltung von Swissgrid gegenüber EWZ für die Nutzung des Swissgrid-Netzes. Das neue Stromgesetz sieht im Sinne der verursachergerechten Kostenanlastung eine neue Systematik vor. Dies führt dazu, daß der EWZ in Rechnung gestellte Betrag insgesamt ansteigt und an die EWZ-Kundschaft überwälzt werden muß.

Die angepasste Tarifkomponente «Netznutzung» (Netznutzungstarif NNA) für das Jahr 2026 beträgt:

Hochtarif: 11,92 Rp./kWh
Niedertarif: 5,97 Rp./kWh
Aufgrund der Neustrukturierung wie auch der separat ausgewiesenen Meßkosten ist die Tarifkomponente «Netznutzung» nicht mehr direkt vergleichbar mit den Vorjahren.

Tarifkomponente «Kommunale und nationale Abgaben»

Darüber werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele der Stadt Zürich abgegolten. Weil der Kanton Zürich für den Heizungsersatz ab 70 kW höhere Beiträge vergibt und der Kanton Graubünden zusätzlich Elektromobilität und Photovoltaik fördern wird, reduziert sich aufgrund des Subsidiaritätsprinzips das Fördervolumen bei EWZ. Zudem ist ein genereller Rückgang der Fördergesuche festzustellen. Entsprechend sinken die Kosten für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. In der Stadt Zürich gehören zu den kommunalen Abgaben auch die Kosten für die öffentliche Beleuchtung und Uhren, welche unverändert bleiben. Die kommunalen Abgaben betragen 2026:

In Zürich 2,00 Rp./kWh (2025: 2,55)
In Mittelbünden 1,55 Rp./kWh (2025: 2,10)

Die nationale Abgabe, der Netzzuschlag, bleibt unverändert bei 2,30 Rp./kWh.

Wie sich diese Änderungen auswirken

Bisher profitieren Kund*innen mit wenig Stromverbrauch davon, daß die Kosten für die Messung in der Netznutzung und verbrauchsabhängig pro Kilowattstunde eingerechnet sind. Die neue separat verrechnete Tarifkomponente «Messung» mit einem Fixbetrag von 6.90 Franken pro Monat (in Niederspannung) führt dazu, daß bei geringem Stromverbrauch der Rechnungsbetrag höher ausfällt. Kund*innen mit großem Stromverbrauch profitieren hingegen davon, daß die Kosten der Messung ab 2026 verbrauchsunabhängig verrechnet werden. Diese Systemänderung wurde vom Gesetzgeber bewußt eingeführt, um die Transparenz der Meßkosten für die Endverbraucher*innen zu erhöhen. Er nahm dabei auch die Auswirkungen dieser Pauschalisierung der Meßkosten in Kauf.

Zur Veranschaulichung zwei Beispiele (5-Zimmer-, und 2-Zimmer-Wohnung, jeweils Netznutzungstarif NNA, inkl. der Meßkosten und MWST):

Vergleich für eine 5-Zimmer-Wohnung in der Stadt Zürich mit einem Stromverbrauch von 4’500 kWh pro Jahr (ElCom Kategorie H4):

Stromprodukt

Rechnungsbetrag 2025 in Franken

Rechnungsbetrag 2026 in Franken

Differenz in Franken

Differenz in Prozent

EWZ.econatur

1’169.50

1’194.65

+25.15

+2,2%

EWZ.natur

1’179.20

1’204.35

+25.15

+2,1%

EWZ.pronatur

1’257.05

1’272.45

+15.40

+1,2%

Für Graubünden fallen die Rechnungsbeiträge wegen unterschiedlicher kommunaler Abgaben jeweils 21.90 Franken pro Jahr tiefer aus.

admin

Ein Kommentar zu „Stadt Zürich: Strom wird teurer – Änderungen auf den EWZ-Stromrechnungen

  1. 2’000 Watt-Gesellschaft? hahaha !… Klimabeschiss der linken Stadtregierung! Wer mit 1’000 kWh/J auskommt, zahlt nun 40 Rp./kWh (Fr 268.00/J (!) für „Netz“, „Messung“ und „pi pa po“ eingerechnet). Bei 60 kWh/J sind’s gar Fr. 1.60/kWh. Wer „schlurzt“ („züritüütsch!“) mit 4’500 kWh/J zahlt nur 26 Rp./kWh. 1990 war’s noch fair und nicht so überfremdet: 1’250 kWh/J für gestehungsgerechte 12,5 Rp./kWh (jährliche Abogebühr für Leitungsunterhalt, Zählermiete, Ableserlohn etc. von Fr. 36.00/J (!) inklusive)

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