Solothurner Spitäler: Externer Staatsanwalt soll eingesetzt werden

Solothurner Spitäler: Externer Staatsanwalt soll eingesetzt werden

Die kantonale Staatsanwaltschaft zieht im Fall der Unregelmäßigkeiten bei der Solothurner Spitäler-AG (soH) Konsequenzen. Die Solothurner Staatsanwaltschaft möchte wegen möglicher Befangenheit die Anzeigen im Zusammenhang mit dem Skandal um die Solothurner Spitäler AG an einen externen, außerkantonalen Staatsanwalt abgeben. Ein entsprechender Antrag liegt beim Regierungsrat. Eine externe, neutrale Person soll die Untersuchung von sechs eingegangenen Strafanzeigen wegen Amtsmißbrauchs übernehmen und die mutmaßlichen Vorfälle im Zeitraum von 2013 bis 2024 lückenlos aufarbeiten.

Forderung nach absoluter Unabhängigkeit

Der Ruf nach einer externen Justizperson ist eine direkte Reaktion auf die wachsende Brisanz der Ermittlungen. Da sich die Strafanzeigen wegen Amtsmißbrauchs und weiterer Delikte gegen bisher unbekannte Personen aus dem engsten Umfeld der staatseigenen Aktiengesellschaft richten, steht viel auf dem Spiel.

Die außerordentliche Oberstaatsanwältin oder der außerordentliche Oberstaatsanwalt soll gemäß dem Antrag völlig autonom entscheiden. Dazu gehört die finale Abklärung, ob gegen konkrete Personen die Strafverfolgung formell eröffnet wird, sowie die eigenständige Anordnung sämtlicher Beweismaßnahmen. Die Suche nach einer geeigneten, unbefangenen Persönlichkeit aus einem anderen Kanton läuft bereits auf Hochtouren.  Arbeitgeber im Kanton, sondern deckt auch nahezu die gesamte medizinische Grund- und Spezialversorgung der Bevölkerung ab.

Angesichts dieser Schlüsselrolle steht die Politik massiv unter Druck, durch die Einsetzung der externen Justizleitung die Glaubwürdigkeit des Gesundheitswesens und der kantonalen Institutionen wiederherzustellen, wie das Solothurner Tagblatt berichtet.

(pd)

admin

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