Schweizer Auslandsrente
Hätten Sies gewußt?

Grundsätzlich haben alle Schweizer oder Ausländer, die 1 Jahr in der Schweiz Beiträge entrichtet haben an die AHV (also 1 Jahr in der CH gearbeitet haben), Anspruch auf die Ausrichtung einer Altersrente.
Und auch auf eine IV (Invalidenrente), wenn sie während mindestens drei Jahren Beiträge entrichtet haben.
(www.Auslandsschweizer.ch)