Schweizer Auslandsrente

Hätten Sies gewußt?

Auslandsrentenanspruch besteht nach einem Jahr bezahlter Beiträge bzw., wenn man 1 Jahr in der Schweiz gearbeitet hat
Auslandsrentenanspruch besteht nach einem Jahr bezahlter Beiträge bzw., wenn man 1 Jahr in der Schweiz gearbeitet hat

Grundsätzlich haben alle Schweizer oder Ausländer, die 1 Jahr in der Schweiz Beiträge entrichtet haben an die AHV (also 1 Jahr in der CH gearbeitet haben), Anspruch auf die Ausrichtung einer Altersrente.

Und auch auf eine IV (Invalidenrente), wenn sie während mindestens drei Jahren Beiträge entrichtet haben.

(www.Auslandsschweizer.ch)

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