Redaktionsrichtlinien

Wahrheit und Klarheit, Verständliche Texte, ausgerichtet am Leser

Wahrheit und Klarheit, so lassen sich die obersten Richtlinien kurz zusammenfassen.

Schweizer Zeitung publiziert mit Fokus auf die Schweiz das Tagesgeschehen.

Leserbriefe, andere Einsendungen

Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe und Einsendungen anderer Art, zu kürzen, Rechtschreibfehler zu korrigieren und den Redaktionsrichtlinien anzupassen in punkto Rechtschreibung.

Rechtschreibfehler in eingelieferten Texten werden allenfalls behoben.

1) Fremdwörter

Unverständliche Fremdwörter werden vermieden. Wir wollen, daß Leser ohne Zurhilfenahme eines Fremdwörterlexikons die Texte lesen können, das veröffentlichte gerne gelesen wird und verständlich ist.

Fremdwortschwurbeleien sind daher zu vermeiden. Sie lassen vielleicht den Absender wichtig und gebildet erscheinen, doch oft stellt sich heraus, daß wenn man nachfragt, was denn dieses oder jene Fremdwort genau im Kontext bedeuten soll, daß dann der Autor es selbst nicht einmal sagen kann oder bloß unter ellenlangen Erklärungstexten beschreiben kann was gemeint ist.

Bei Einsendungen mit für das Gros der Leserschaft unveständlichen Fremdwörtern und übermäßigem Fremdwörtergebrauch ersetzen wir diese in verständliche Sprache.

2) Groß- und Kleinschreibung

Vereinzelt werden Marken, Produkte etc. kleingeschrieben in der Werbung. Zugunsten einer guten Lesbarkeit der Texte schreiben wir alle Selbstwörter (Substantive) generell groß.

3) Keine Trennstriche in Wörtern

Anders als Text für Print-Produkte sind digitale publizierte Texte dynamisch. Daher werden keine Trennstriche verwandt (Bindestriche hingegen freilich schon).

Digitaler Text ist linksbündig ausgerichtet (Flattersatz). So kann er sich als Fließtext beliebig an die Bildschirmgröße des Endgerätes des Nutzers und an alle Ausgabegeräte (mobile wie auch stationäre) anpassen.

4) Lange Wörter

Anders als in herkömmlichen Printprodukten auf Papier werden digitale Texte auch an mobilen Endgeräten (Smartfons) gelesen. 2012 war bereits das erste Jahr, in welchem gemäß Statistiken mehr Besucher von Webseiten mobile Endgeräte nutzten als stationäre.
Bei langen Wörtern setzen wir zugunsten der Lesbarkeit der Texte auf mobilen Geräten Bindestriche auch wenn sie gemäß Duden und anderen Wörterbüchern üblicherweise in einem Wort geschrieben werden.

5) Sogenannt “geschlechtergerechte” Sprache

Texte müssen lesbar sein und sich am Leser orientieren. Und nicht verkrampft ideologische Botschaften portieren.

Sogenannt geschlechter-gerechte Sprache irrt zudem in der Annahme, das sprachliche Geschlecht habe etwas mit dem sexuellen Geschlecht zu tun. (der Irrtum läßt sich sogar ganz einfach erkennen, ein Beispiel: In Deutschland etwa sagt man “die” Mail, in der Schweiz sagt man “das” Mail. Ist nun eine deutsche Mail sexuell weiblich, eine schweizerische transgender oder hermaphroditisch? Natürlich nicht. Man muß nur in anderen Spachen schauen und erkennt sofort: Wörter, die in der deutschen Sprache maskulinum sind, sind in anderen Sprachen ja femininum oder neutrum. Und umgekehrt. Das sprachliche, das grammatikalische Geschlecht hat also nichts mit dem sexuellen Geschlecht zu tun.)

Zudem – und dies ist der Hauptgrund der gegen sogenannt “geschlechtergerechte” Schreibweisen spricht – liest kaum ein Mensch gerne schwer verständliche Schlangentexte in denen jedes Geschlecht bis zum Erbrechen immer wieder aufgezählt wird bis hin zu den Polizeihündinnen und Polizeihunden.

Oder Texte, in denen Gendersternchen, Doppelpunkte, Querstriche, Binnen-Großschreibungen, Unterstriche und sonstwas vorkommen.
Texte, die nicht eimal mehr lesbar sind, zumal wenn man den Text vorliest.

Und zu guter letzt lehnen gemäß allen Umfragen sowohl in der Schweiz als auch im deutschsprachigen Ausland die Leser solcherlei Schreibweisen ab, vor allen Dingen auch die jungen Leser.

6) Rechtschreibung Gastbeiträge

Während bei Medienmitteilungen, Berichten etc. die Redaktionsrichtlinien Anwendung finden, verhält es sich bei Gastbeiträgen anders.

Hier wird beispielsweise, wenn jemand mit Genderschreibweisen einreicht, dies beibehalten.

6) ß (S-Zett)

Der französische Kantonsteil schreibt oftmal ß, auch wir.
Wer in den Suchmaschinen Wörter seiner Wahl mit ss eingibt, erfährt schnell, daß Suchmaschinen dann Resultate mit ß anzeigen. Sei es der Fußball / Fussball oder der Fusspilz / Fußpilz oder der Spass versus der Spaß. Man teste es selbst.

Für die Auffindbarkeit von Artikeln im Internet ist zweifelsohne wesentlich, daß sie gefunden werden. Abgesehen davon, daß es einen hohen Anteil Leser aus DE, AT, LU, LI usw. usf. gibt.

Und abgesehen von historischen Tatsachen, etwa der, daß das ß in der Schweiz nie offiziell abgeschafft wurde. Und bis heute alle Bücher, die nicht nur in der Schweiz verkauft werden sollen auch ß-Schreibung haben.

Rückblende:
Anders als viele junge und sogar ältere Schweizer heute denken, gab es jahrhunderlang das ß in der Schweiz. Man sehe nur die Beschriftungen an alten Gebäuden.

Die NZZ schaffte 1974 als letzte große Publikation die ß-Schreibung ab. Was war der Grund? Daß auf Schreibmaschinen in der Romandie kein ß war und im Tessin und Südbünden nicht. Das war der ordinäre Grund.  Völlig unbedeutend im Internetzeitalter. Niemand mehr schreibt auf einer Schreibmaschine.

7) Umlaute

Die Poesie ist nicht die Pösi und der Nachname Tuena nicht gleich Tüna.
Umlaute haben also einen Sinn, den der sprachlichen Unterscheidung.

In der Schweiz wurden oftmals Orte (aber auch anderes) mit falschen Großbuchstaben als Umlaute beginnend geschrieben. Je näher an der lateinischen Schweiz, desto häufiger oftmals sind auch beide Varianten gängig. Beispiele: Oensingen, Oerlikon aber Ägerisee.

Dies rührt noch aus dem Schreibmaschinen-Zeitalter her als vielfach Schreibmaschinen die auch französische Buchstaben enthielten keinen Platz mehr hatten.

Bekanntermaßen leben wir nicht mehr im Schreibmaschinenzeitalter. Daher werden diese Bezeichnungen sprachrichtig geschrieben, so wie man es auch ausspricht.

 

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