Philipp Hildebrand-Wein bei Bindella für 19 Franken – pro Dezi
Für ein Dezi würde in allen anderen Ländern der Welt die Bedienung nicht einmal an den Tisch kommen.
So ist zum Beispiel im Nachbarland Deutschland die kleinste Mengeneinheit in der man Wein bestellen kann das „Viertele“, also 0,25 Dezi-Liter.
Einen einzelnen Dezi-Liter, also quasi etwas mehr als einen einzigen Schluck Wein, das kann man nur in der Schweiz bestellen. Und so entsprechend klein die Menge ist, umso größer sind dafür die Preise.
Devisenspekulant Philipp Hildebrand jetzt im Weingeschäft tätig
Aktuell macht der wegen heimlichen Spekulationen zurückgetretene Ex-Nationalbankchef der Schweiz wieder von sich reden.
Das war der Mann, der den Schweizerfranken gegen den Volkswillen an den Euro gebunden hatte (heute hat die Schweiz die größten Eurobestände weltweit infolge der Anbindung und der damit verbundenen Euro-Stützungskäufe…) und dabei im Hintergrund versteckt Devisenspekulationen ausführte.
Diesmal geht es nicht um heimliche Privat-Spekulationen als Nationalbankpräsident im Devisenhandel. Sondern vielmehr um heimliche Preise im Weinhandel.
Ein Kunde war mit Gästen im Restaurant seines Geschäftspartners beziehungsweise „Freunds“ Bindella. Und bekam einen Wein von Philipp Hildebrand angepriesen. Notabene ohne, daß man dabei ihm sagte, daß ein einziges Dezi dieses Weins 19 Franken kostet. So kam es nun zur Negativ-Schlagzeile (siehe Artikel-Verlinkung unten).
Konsumentenschutz im Restaurant – wie es oft ist und wie es sein sollte
Hier sieht man einmal mehr, warum der Konsumentenschutz recht hat, daß Preise angeschrieben sein müssen und es Speise und Getränke-Karten geben muß. Und daß der Gast nicht bloß auf demütigende Nachfrage, was denn ein Dezi von einem angepriesenen Wein kosten würde, dies erfahren müßte, sondern man es ihm entweder von selbst sagen müßte oder ihm die Weinkarte aushändigen müßte, zumal, wenn man einen Wein zu solchen Preisen empfiehlt.
All dies ist leider nicht überall der Fall, wie das aktuelle Beispiel über das das Portal IP berichtet, zeigt; im Gegenteil. Und es ist ein Grund für manche Leute wie den hier Schreibenden, Restaurants und Bars zu meiden, die weder Preise anschreiben, noch Speise- und Getränkekarten bieten. Oder bloß auf Nachfrage. Und manchmal nicht einmal auf Nachfrage.
Und selbst wenn es Karten gibt werden sie oft nicht ausgelegt oder ausgehändigt.
Böse Überraschung bei Bindella und dem Hildebrand-Wein bei Erhalt der Rechnung
Oft kommt einfach die Bedienung an den Tisch und spricht – ohne eine Karte zu geben oder die Preise zu nennen – davon, was geboten wird.
Und wer will dann in so einer Situation – gerade noch dazu, wenn man Gäste dabei hat, die man eingeladen hat – schon geizig wirken und kleinlich fragen, ob er eine Karte mit den Preise erhalten könne. Oder was denn das Dezi koste.
Somit bestellt man also halt was empfohlen wird. Und das nutzen manche Gastrobetriebe schamlos aus.
Und man kann böse Überraschungen erleben.
Denn wer rechnet schon mit 19 Franken pro Dezi bei einem Wein?
Das ist selbst für Leute, die keine Getränkekarten lesen, etwas, mit dem man nicht rechnet.
Hohe Prozente
Dagegen erscheinen von der Marge her selbst die heimlichen Devisen-Spekulationen des Ex-Nationalbank-Chefs prozentual gesehen von der Rendite her gering. Wobei unklar ist, wieviel Partner Bindella einsackt.
„Unser Wein ist meinen drei Töchtern gewidmet„, so Ex-Nationalbanker Hildebrand. Immerhin wird es dann wohl einiges zu erben geben für die Töchter.
Ob die Bedienung Provision erhält, wenn sie arglosen Leuten ohne eine Karte auszuhändigen, solch teure Weine empfiehlt als die gute Wahl?
Was gilt in der Gastronomie?
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Preise müssen für Speisen und Getränke klar erkennbar sein, z. B. auf der Speisekarte, auf Aushängen oder Preistafeln im Gastraum.
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Mündlichen Überrumpeln ist leider erlaubt.
- Nur, wenn der Gast nach dem Preis fragt, muß das Personal den Preis nennen.
Beispiel-Situation: Bedienung schwirrt an den Tisch, händigt keinerlei Speise- oder Getränke-Karten aus, preist etwas an, ohne den Preis zu nennen. Man will nicht bloßgestellt sein und fragen, was es kostet, ist überrumpelt.
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Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass die Preise für den Gast zugänglich sind, nicht dass die Bedienung automatisch eine Karte aushändigt.
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Wenn die Karte nicht auf dem Tisch liegt oder sichtbar ausliegt, muß der Gast sie aktiv verlangen, um die Preise einsehen zu können.
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Mündliche Auskunft:
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Nur auf direkte Nachfrage muß das Personal den Preis korrekt nennen.
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Es gibt leider keine gesetzliche Pflicht, daß die Bedienung von sich aus jedem Gast automatisch eine Karte gibt oder die Preise mündlich nennt.
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Fazit
Preise für Speisen und Getränke müssen in Schweizer Restaurants klar ersichtlich sein – etwa auf der Speisekarte, auf Aushängen oder Preistafeln im Gastraum. Auf Nachfrage muß das Personal den Preis nennen. Aber nicht von sich aus.
Trotzdem erleben viele Gäste Situationen wie diese: Die Bedienung kommt an den Tisch, empfiehlt eine Weinflasche oder ein Gericht – nennt aber nicht den Preis. Wer nicht den Eindruck erwecken möchte, geizig zu wirken, fragt oft nicht nach. Bestellt man, erlebt man manchmal eine unangenehme Überraschung beim Bezahlen.
Solche Erfahrungen zeigen, dass die Vorschrift zur Preisbekanntgabe zwar erfüllt sein kann (Preise sind auf der Karte oder Tafel verfügbar), aber in der Praxis ein Gefühl des Überrumpeltwerdens entstehen kann, wenn die Preise nicht aktiv angesprochen werden.
Schreiben Sie uns
Schreiben Sie uns, wenn Sie Erfahrungen machen, bei denen die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten werden.
Weiterführendes, Quellen
SECO, Preisbekanntgabe und Werbung für die Hotellerie und Restauration, Abschnitt „Restauration / Hotellerie“, Seiten 4–5:
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SECO: Preisbekanntgabe und Werbung für die Hotellerie und Restauration
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Die Broschüre beschreibt im Abschnitt Restauration / Hotellerie, dass Preise für Speisen und Getränke klar ersichtlich sein müssen.
(rm)