Gefährliches Pestizid Chlorothalonil im Trinkwasser +++ 27% der Schweizer Trinkwasserversorgung über dem Grenzwert

Gefährliches Pestizid Chlorothalonil im Trinkwasser +++ 27% der Schweizer Trinkwasserversorgung über dem Grenzwert

Trinkwaser kann krank machen. Unter anderem durch Pestizide. Zu 27% liegt bei einem in der EU und Schweiz verbotenem Funghizid namens Chlorothalonil die Belastung über den Grenzwerten.

Zuletzt wurden in der Schweiz jährlich rund 30 Tonnen des Pestizids auf den Feldern eingesetzt. Auch hier ist der Verkauf des Mittels seit 2020 verboten.

Chlorthalonil (englisch Chlorothalonil) ist ein Fungizid, das 1966 von Diamond Alkali Company eingeführt wurde. Als Mittel gegen Pilzbefall ist das ursprüngliche Einsatzgebiet der Pflanzenschutz, vor allem Getreideanbau. Seit dem 1. Januar 2020 ist es in der EU verboten.[5] Es ist aber auch in mit Holzschutzmittel-belasteten Materialien nachweisbar und somit auch in Innenräumen zu finden.

Die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser übersteigen in gewissen Regionen der Schweiz die erlaubten Höchstwerte. Das haben Erhebungen der Kantone ergeben. Die Trinkwasserversorger haben zwei Jahre Zeit, dies zu korrigieren. Dazu sind sie seit letztem Jahr verpflichtet. In Ausnahmefällen können die Kantone nun den Trinkwasserversorgern eine längere Frist gewähren. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat heute eine neue Weisung erlassen.

Erhebungen des BLV bei den Kantonen haben ergeben, daß von über 1700 Proben rund 73% die rechtlichen Anforderungen erfüllen. 27% der Proben haben Rückstände, die über dem Höchstwert liegen. Die Messungen fanden an Standorten statt, wo Probleme vermutet wurden, wie in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten.

Besonders betroffen: Gegenden mit intensiver Landwirtschaftsausbeutung

Die Erhebungen zeigen, daß meistens großflächige Regionen wie das Mittelland von Höchstwertüberschreitungen betroffen sind. Schnelle und einfache Lösungen wie das Mischen aus verschiedenen Quellen sind nicht möglich.

Das BLV hat im August 2019 zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs die Kantone angewiesen, bei einer Überschreitung des Höchstwerts im Trinkwasser Maßnahmen zu verfügen, sodaß das Trinkwasser innerhalb von 2 Jahren die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

2 Jahre – oder sogar länger – bis wenigstens die Höchstwerte nicht mehr überschritten werden

Das BLV hat nun beschlossen, die Weisung an die Kantone diesen neuen Erkenntnissen anzupassen. Es bleibt grundsätzlich dabei, dass die Kantone verfügen müssen, daß das Trinkwasser zwei Jahre ab Beanstandung die rechtlichen Anforderungen erfüllen muß. Ist aber eine Umsetzung der Maßnahmen innert zwei Jahren aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, so kann der Kanton eine längere Frist verfügen.

Die Kantone müssen das BLV über die verfügten Maßnahmen informieren. Hinzu kommt, dass die Kantone dafür zuständig sind, dass der Trinkwasserversorger die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse der Analysen und die getroffenen Maßnahmen informiert.

Wird der Höchstwert an Chlorothalonil-Abbauprodukten überschritten, bedeutet dies noch keine akute Gefahr für die Gesundheit. Vielmehr muss der Höchstwert eingehalten werden, um vorbeugend den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten. Zudem sind im Trinkwasser Abbauprodukte von Wirkstoffen, die besorgniserregende toxikologische Eigenschaften aufweisen, generell einzuschränken.

Seit dem 1. Januar 2020 dürfen Produkte, die den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, nicht mehr verkauft werden. Damit ist die wichtigste Maßnahme getroffen, die zu einer Reduktion der Abbauprodukte im Trinkwasser führen wird. Das Fungizid Chlorothalonil wird durch die Europäische Behörde für Lebensmittel-sicherheit (EFSA) als wahrscheinlich krebserregend beurteilt. Für den Wirkstoff und seine Metaboliten (Abbauprodukte) im Trinkwasser gilt ein Höchstwert von 0,1 μg/l gemäß0 Lebensmittelrecht.

admin

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