Motion 20.3419 von Beat Rieder und die Bescheidung der demokratischen Rechte im Krisenfall

Motion 20.3419 von Beat Rieder und die Bescheidung der demokratischen Rechte im Krisenfall

Ein Kommentar von Remo Maßat

Bundesrat und zuvor der Ständerat wollen die demokratischen Rechte im Krisenfall, namentlich im Falle von Pandemien, beschneiden. Schweizer Zeitung berichtete. Als Steilvorlage dafür nehmen beide eine Motion 20.3419 von Beat Rieder.

Wer die Motion Rieder liest, wundert sich jedoch:

Denn hier wird in Punkt 2 gefordert, daß Abstimmungen digital durchgeführt werden sollen und der Digitalisierung Rechnung getragen wird. Zitat: „Der Bundesrat soll die digitale Kompetenz in allen drei Gewalten fördern und damit auch die Ausübung der direkten Demokratie sicherstellen.“

Doch während der Bundesrat und zuvor der Ständerat sich lustvoll an die Beschränkung der demokratischen Rechte machen und auf Punkt 1 der Motion eingehen, der eine gesetzliche Regelung von Verschiebungen von Volksabstimmungen und Wahlen fordert wird dieser zweite Punkt gar nicht beachtet. Stattdessen der erste sogar noch verschärft. Es ist nicht bloß die Rede von einer gesetzlichen Regelung von Verschiebungen von Wahlen und Abstimmungen sondern sogar von deren gänzlicher „Absage“!

Mit anderen Worten: Alles, was die demokratischen Rechte schwächt, wird aufgriffen und sogar noch verschärft. Alles, was die demokratischen Rechte stärkt, nicht beachtet.

Die Motion heißt jedoch „Bewahrung der demokratischen Rechte und Stärkung der digitalen Einsatzbereitschaft“ und nicht „Beschneidung der demokratischen Rechte und keine digitale Einsatzbereitschaft“ .

Die Motion im Wortlaut kann man hier nachlesen:

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203419

Weiterführendes

Bericht der Staatspolitischen Kommission

Kommissionsbericht_SPK-N_20.3419_2021-02-18

admin

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