Minderheitenschutz mal so mal so

Minderheitenschutz mal so mal so

Während in der Ukraine die Sprache der nationalen Minderheiten wie Ungarn, Bulgaren aber vor allem Russen verboten werden, befaßt sich ein beratender Ausschuß des Europarates mit nationalen Minderheiten in der Schweiz, einem Land mit gelebter Mehrsprachigkeit und gegenseitiger Achtsamkeit. Und man reibt sich die Augen, der Europarat sieht in der Schweiz „Handlungsbedarf“.  Das ist kein Scherz.

Der Bundesrat wurde am 2. Juni 2023 über das fünfte Gutachten des Beratenden Ausschusses des Europarates für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten über die Schweiz sowie die Stellungnahme der Schweiz dazu informiert worden, so das EDA in einer Mitteilung von heute.

Der Beratende Ausschuß würdigt das Engagement von Bund, Kantonen und Gemeinden, in der Gesellschaft eine echte Verständigung zwischen den Kulturen zu fördern. Gleichzeitig äußert er weiteren Handlungsbedarf. Die Schweiz bekräftigt in ihrer Stellungnahme, daß der Schutz von Minderheiten zur politischen und sozialen Stabilität und zum Wohlstand des Landes beitragen.

In seinem fünften Gutachten hat sich der Beratende Ausschuss eingehend mit der Situation nationaler Minderheiten in der Schweiz auseinandergesetzt.

Die Feststellungen seien detailliert, sorgfältig und ausgewogen formuliert; sie tragen den Positionen von Bund und Kantonen sowie betroffener Organisationen Rechnung, so das EDA.

Der Ausschuß lobt das Engagement der Schweiz bei der Stärkung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung und ermutigt die Behörden, die Verwendung des Italienischen und Rätoromanischen im Unterricht, im wirtschaftlichen und sozialen Leben innerhalb und außerhalb ihres Verbreitungsgebietes weiter zu fördern.

Europarat: Handlungsbedarf für die Schweiz

Handlungsbedarf sieht er insbesondere bei der Bekämpfung der Diskriminierung und aller Arten von Rassismus und Intoleranz.

Weiter fordert er die Schaffung neuer Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für fahrende Jenische, Sinti, Manouches und Roma sowie bei der Vermittlung von deren Geschichte im Schulunterricht. Er regt zudem einen verstärkten Einbezug von nationalen Minderheiten in Angelegenheiten an, die sie selber betreffen.

In ihrer Stellungnahme zum Gutachten verweist die Schweiz auf die Bedeutung des Schutzes der Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Religionen im internationalen wie auch nationalen Kontext. Der Schutz der Rechte von Minderheiten trägt zur politischen und sozialen Stabilität und des Wohlstands des Landes bei. Dabei betont der Bundesrat, wie wichtig es ist, alle Arten von Rassismus und Intoleranz zu bekämpfen.

Er verweist auf zahlreiche Aktivitäten des Bundes, der Kantone, Gemeinden und Städte, welche zur Umsetzung einer systematischen Sensibilisierung- und Präventionspolitik beitragen. Trotz Bemühungen auf allen Ebenen konnten bis heute indes nicht genügend Halteplätze für fahrende Gemeinschaften geschaffen werden. Die Schweiz weist auf die Komplexität dieser Aufgabe hin, teilt aber die Auffassung des Beratenden Ausschusses, eine Erhöhung der Halteplätze anzustreben. Der Bund hat dazu seine Anstrengungen zur finanziellen Unterstützung der Kantone und Gemeinden verstärkt.

Mit Genugtuung nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass der Beratende Ausschuss die anhaltenden Anstrengungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung zur Kenntnis genommen hat. Viele Empfehlungen des Beratenden Ausschusses zu sprachlichen Minderheiten decken sich mit dem bereits laufenden Engagement der Schweiz.

Um den Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten erfolgreich fortzusetzen, möchte der Bundesrat das Erreichte mit den dafür zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sorgfältig prüfen und dabei auch auf die Empfehlungen des Beratenden Ausschusses Bezug nehmen.

Weiterführendes, Quellen

admin

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