Loris Mainardi gegen Daniel Stricker: Streit wegen Äußerungen wie kleiner Penis, Pinocchio-Nase, Volksverräter vor Gericht

Loris Mainardi gegen Daniel Stricker: Streit wegen Äußerungen wie kleiner Penis, Pinocchio-Nase, Volksverräter vor Gericht

Am 7. November 2024 um 14 Uhr wurde eine Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Luzern eröffnet. Dies in einem Prozeß, den der Jurist Loris Mainardi angestrengt hatte. Dieser ist kein Unbekannter.  

Über Loris Mainardi gibt es im Internet Berichte in Masse wegen Verfahren, der Blick berichtete sogar über eine Überlastung der Justiz dadurch. Und auch das Staatsfernsehen SRF berichtete bereits. Mainardi bemühte auch die Justizbehörden mit Anzeigen gegen Leute, die während Corona keine Maske trugen oder gegen Behördenvertreter, die unter Auflagen Corona-Demonstrationen bewilligten. Und er exponierte sich mit all seinen Verfahren auch in den Medien. 

Nun sorgt also ein weiteres Verfahren beziehungsweise sorgen zwei weitere Verfahren für Aufsehen.

Der strafrechtliche und der zivilrechtliche Streit beschäftigte Staatsanwaltschaft und Gerichte über Jahre durch die Instanzen hinweg. Das strafrechtliche Verfahren wurde von Mainardi bis vor das Bundesgericht gezogen.

Es ging notabene um einen Artikel über die Meinungsäußerungsfreiheit, in welchem Mainardi Wörter wie Spinner und Lügner in den Mund nimmt in bezug auf Leute, die anderer Meinung als er sind. Und um ein Video als Replik auf seinen umstrittenen Beitrag mit Äußerungen wie kleiner Penis, Pinocchio-Nase, Volksverräter oder auch Verfassungshasser; dies in einem Video aus dem Jahr 2021.

Meinungäußerungsfreiheit vs. Ehrverletzung und Persönlichkeitsrechts-Verletzung

Der Ausgang war zunächst unklar und gerade in punkto Meinungsäußerungsfreiheit in der Schweiz wurde er von vielen Leuten mit Spannung erwartet.

Pussy, kleiner Penis, Pinocchio-Nase, Volksverräter, Verfassungshasser und anderes

Pussy, kleiner Penis, Pinochio-Nase und anderes können natürlich strafrechtlich bewehrte Beleidigungen bzw. wie es juristisch heißt, Ehrletzungsdelikte darstellen. Etwa eine Beschimpfung im Internet, sofern sie in einem im Internet aufgeschalteten Video getätigt wurden.

Doch es kommt immer auch auf den Zusammenhang an. In diesem Falle waren diese Äußerungen nicht strafbar, so die Justizbehörden. Mainardi zog alles vor das Kantonsgericht und sogar vor das Bundesgericht. Und scheiterte zuerst in strafrechtlicher Hinsicht und nun – sofern das Ganze nicht auch ans Bundesgericht weitergezogen wird – auch zivilrechtlich.

Zivilklage wegen Persönlichkeitsrechte-Verletzung

Nachdem Mainardi bereits ein Strafverfahren wegen Äußerungen über unter anderem ein Pinocchi-Nase, Mikro-Penis-Äußerung, sowie anderen Äußerungen wie Volksverräter gegen Daniel Stricker angestrengt und verloren hatte, führte er auf anderer Schiene den Kampf weiter: In einen Zivilprozeß gegen Stricker wegen Persönlichkeitsrechte-Verletzung.

Prozeßkosten im hohen 5-stelligen Bereich. Und Mainardi machte im Verfahren zusätzlich geltend, daß auch die Äußerung, das erste Wort, was er bei der Geburt gehört habe sei „Es ist ein Mädchen!„, sei justiziabel.

Gemäß Schilderungen von Stricker habe Mainardi jedoch nicht einmal gewollt, daß das fragliche Video gelöscht würde, sondern daß es als „fake news“ markiert werde.

Loris Mainardi beklagte sich noch vor dem Prozeß auf X darüber, daß Daniel Stricker vor dem Gerichtstermin weiter polemisiere.
Loris Mainardi beklagte sich noch vor dem Prozeß auf X darüber, daß Daniel Stricker vor dem Gerichtstermin weiter polemisiere.

Recht beginnt dort, wo Vernunft aufhört

Recht beginnt dort, wo Vernunft aufhört, so ein bekannter Ausspruch.

Gerichte mögen bekanntermaßen somit auch nicht unbedingt Leute, die nicht einigungswillig sind und Leute, die regelrecht Streit suchen.

Ob dies im Falle Mainardis der Fall ist oder nicht, mag jeder selbst beurteilen, der die zahlreichen Medienberichte über angestrengte Strafverfahren, derer er sich öffentlich rühmt beziehungsweise selbst in Medien und sozialen Medien schreibt, liest.

Mainardi lehnte alle Vergleichsangebote von Stricker ab

Wie Daniel Stricker (Video unten) ausführlich schildert, lehnte Loris Mainardi sämtliche großzügigen Vergleichsangebote, den Rechtsstreit zu beenden ab.

Das Bezirksgericht Luzern muß nun darüber befinden, ob Äußerungen als geschützte Meinungsäußerung im Kontext der hitzigen Corona-Debatte. Satire und öffentliches Interesse (z. B. Kritik an Medien und Staat) überwiegen. Das Urteil wird nächstes Jahr erwartet.

Mit der Unnachgiebigkeit, selbst großzügige Vergleiche der Gegenseite abzulehnen ,dürfte sich Loris Mainardi wohl keinen Gefallen getan haben.

Wie das Urteil ausfallen wird, steht nach Mainardi noch aus. Vielfach verliert er Verfahren, worüber er auch selbst berichtet. Nun ist – zumindest hinsichtlich des verlorenen Strafvefahrens – bereits ein weiteres dazugekommen.

Streisand-Effekt

Nach dem verlorenen Strafverfahren steht bereits jetzt fest, daß der Streisand-Effekt bereits aktuell zum Tragen gekommen ist.

Das Video wegen dem er die Verfahren vor 4 Jahren angestrengt hatte, hat auf Youtube die Aufrufzahlen verdoppelt und ist noch mehr in die Öffentlichkeit gerückt, wird aktuell munter geklickt und gesehen.

Louis Mainardi beschreibt sich auf X (Bild unten) als jemand, der gegen Extreme sei, aber ist als juristischer Aktivist selbst so am politisch-weltanschaulichen Rand, daß er sehr viele Verfahren verliert.

Ergänzung:
In einer ursprünglichen Version hieß es, das Urteil des Bezirksgerichts sei bereits gefallen. Loris Mainardi wies darauf hin, daß das Urteil erst nächstes Jahr fallen werde, daher wurde diese Passage korrigiert.

Weiterführendes

https://archive.is/21pX5

#rechtinteressant
(rm)
(Foto: Ausriß aus Video Stricker / Rumble)

admin

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