Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2020: Veränderung bei Milchpreisen vorgeschlagen

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2020: Veränderung bei Milchpreisen vorgeschlagen

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 3. Februar 2020 Änderungsentwürfe zu fünfzehn Verordnungen des Bundesrates, drei Verordnungen des WBF und zwei Verordnungen des Bundesamtes für Landwirtschaft zur Stellungnahme vorgelegt.

Die im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere den Widerruf der Bewilligung für Pflanzenschutzmittel sowie die Milchzulagen. Die meisten der neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Vernehmlassung dauert bis am 10. Mai 2020.

Pflanzenschutzmittel: Anpassung an EU vorgesehen

Das Verordnungspaket 2020 sieht Änderungen in verschiedenen Bereichen vor. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist geplant, das Verfahren zur Reevaluation von Wirkstoffen, die in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen sind, zu vereinfachen.

Ziel ist es, eine zeitliche Verzögerung zwischen dem Datum des Widerrufs der Genehmigung eines Wirkstoffs in der EU und demjenigen in der Schweiz zu vermeiden. Dadurch wird erreicht, daß Wirkstoffe zur gleichen Zeit vom Markt genommen werden.

Auch die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und die Verwendung der Produkte werden mit der EU harmonisiert. Außerdem wird die Abgabe von Produkten, die nicht für die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind, an nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender verboten.

Milchpreise ein Thema

Zudem wird eine Änderung der Milchpreisstützungsverordnung vorgeschlagen. Die Milchpreise sind gerade bei Kleinbauern (aber nicht nur) ein Dauer-Kritikthema.

Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um ab 1. Januar 2022 die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausbezahlen zu können.

Diese beiden Zulagen werden zurzeit noch an die milchverarbeitenden Betriebe ausbezahlt. Darüber hinaus wird der Zuschlag für Fütterung ohne Silage künftig für die gesamte ohne Silofütterung produzierte Milchmenge, die zu Käse verarbeitet wird, ausgerichtet werden. Die Zulage wird somit auch für silofreie Milch ausgerichtet, die vor dem Verkäsen pasteurisiert bzw. baktofugiert oder zu Weichkäse verarbeitet wird.

Änderungen bei Investitionshilfen (regionale Entwicklung und Optimierung)?

Im Bereich der Strukturverbesserungen betreffen die Änderungen die Projekte zur regionalen Entwicklung und die Optimierung der Vergabe von Investitionshilfen.

Anpassungen bei Zöllen vorgeschlagen

Anpassung verschiedener Zollkontingente und bestimmter Vorschriften für Produkte mit GUB oder GGA wird ebenfalls im Rahmen dieses Verordnungspakets vorgeschlagen.


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