K-Tipp: «Rückkehr zur Normalität» wird aufgeschoben

K-Tipp: «Rückkehr zur Normalität» wird aufgeschoben

Wer als Leser des Beobachters unabhängige, neutrale Berichterstattung zum Thema Corona lesen möchte, sollte vom vermeintlichen Beobachter, der nicht beobachtet, sondern Meinung macht, zum anderen, größeren Konsumentenmagazin wechseln. (welches im Gegensatz zum Beobachter Leser gewinnt und nicht jährlich verliert).

Der im Gegensatz zum Beobachter (Springer-Konzern) unabhängige K-Tipp schreibt aktuell, auf welchen der Verein „Stiller Protest“ in sozialen Medien hinweist.

„Darf es der Bund Ungeimpften ­erschweren, am öffentlichen Leben ­teilzunehmen? Bei der Abstimmung vom 28. November zum Covid-19-Gesetz steht diese Frage im Fokus – obwohl im Gesetz das Zertifikat gar nicht für diesen Fall vorgesehen ist.

Seit dem 13. September dürfen Menschen in der Schweiz Restaurants, Kinos, Theater, Museen, Zoos und weitere Einrichtungen nur besuchen, wenn sie ein Covid-Zertifikat vorweisen können. Zutritt hat also nur, wer gegen ­Corona geimpft oder von Covid-19 genesen ist oder 48 bis 72 Stunden zuvor negativ auf das Coronavirus getestet wurde. Vor dem 13. September galt die Zertifikats­pflicht erst für Discos und Großveranstaltungen.“

«Rückkehr zur Normalität» wird aufgeschoben – Artikel – ktipp.ch

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