Sirenentests 2019 finden am 6. Februar statt

Sirenentests 2019 finden am 6. Februar statt

Während es in den Nachbarländern nur für die Elite wenige Bunker und Schutzanlagen hat, ist dies in der Schweiz als weniger obrigkeitsstaatlich orientieren, basis-demokratischen Land anders.

Zum einen wegen der festgelegten gesetzlichen Schutzraumpflicht.
Zum anderen wohl, weil ein anderes Verhältnis zum Thema Sicherheit und Schutz vorhanden ist.

Denn die Schutzraumpflicht ist sogar übererfüllt. Es sind weit mehr Schutzräume und Bunker vorhanden als Einwohner.

Seit Fukushima wurden zahlreiche weitere Schutzanlagen und Atombunker errichtet.

Diese nützen natürlich nur, wenn man sie auch rechtzeitig aufsucht:

Am Mittwoch, 6. Februar 2019, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests „Allgemeiner Alarm“ um 13.30 und 13.45 Uhr.

Sowie desweiteren der „Wasseralarm“ um 14.15 und 15.00 Uhr statt.

Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.

1. Allgemeiner Alarm

Der „Allgemeine Alarm“ wird um 13.30 Uhr ausgelöst.

Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst.

Beim „Allgemeinen Alarm“ handelt es sich um einen regelmäßigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer.

Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

2. Wasseralarm

Der „Wasseralarm“ wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmäßigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflußgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.

3. Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm außerhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, daß eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist.

In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiß-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der Wasseralarm bedeutet, daß eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.

Schweizer Benachrichtigungssystem

Mit den neuen Alertswiß-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiß-Äpp gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme.

Sie ist herunterladbar im Google-Spielladen (play store) und im Applikationsladen (application shop) von Apple.

Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.admin.babs.alertswiss

iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/alertswiss/id957339177

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiß-Website sowie im Teletext der Staatsfernsehen-SRG-Sender, Seiten 680 und 681.

admin

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