IPV 2020 (Individuelle Prämienverbilligung)
Die Krankenversicherungsprämien steigen aufgrund der (kranken) Gier des Gesundheitssystemes und der Pharmakosten, welche in der Schweiz laut K-Tipp um ein Vielfaches höher sind als im direkt angrenzenden Ausland exzessiv stärker als die Einkommen. Und welche zudem künstlich hochgehalten werden, indem teure aber vielfach nutzlose oder sogar schädliche Medikamente verabreicht werden anstatt günstige Behandlungen (und Prävention) zu nutzen. Aktuell zeigt sich dies am Beispiel von Corona und der Behandlung.
Immer mehr Leute können ihre Krankenversicherungsprämien kaum noch zahlen.
Die Sozialversicherungsanstalten leisten daher jährlich Beiträge an die Krankenkassengrundversicherung für Einzelpersonen und Familien mit sogenannt bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Antrags-Formular IPV
Wer im Frühjahr 2020 keinen Bezugsberechtigungsschein (BBS) erhalten hat oder noch keinen IPV-Antrag für das Jahr 2020 gestellt hat, und sich als bezugsberechtigt betrachtet, kann ein Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Internet auf der Webpräsenz der zuständigen SVA (Sozialversicherungsanstalt) ausdrucken.
Der Antrag muß bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingereicht werden.