Hausbesetzung: Grundstücksbesitzer sollen es einfacher haben

Hausbesetzung: Grundstücksbesitzer sollen es einfacher haben

Der Bundesrat will die Position der Grundstücksbesitzer bei unrechtmäßigen Hausbesetzungen verbessern.

Er hat an seiner Sitzung vom 2. September 2020 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt.

Klare Regeln und vereinfachte Bedingungen in Gerichtsverfahren sollen Grundstückbesitzer besser vor Verletzungen ihrer Rechte schützen.

Das geltende Recht enthält grundsätzlich zweckmäßige Regelungen, wie sich Eigentümer oder Besitzer ihres unrechtmäßig besetzten Grundstücks wieder bemächtigen können.

In der Praxis stoßen sie aber häufig auf Hindernisse, wenn sie rasch gegen Hausbesetzer vorgehen wollen.

Eine einfache, direkte Räumung des unrechtmäßig besetzten Grundstücks durch die Polizei ohne Gerichtsurteil ist irrsinnigerweise gegenwärtig an strenge Bedingungen geknüpft und schon allein deshalb oftmals nicht möglich.

Der Weg über das Zivilgericht ist oft aufwendig an Zeit, Energie und Anwaltskosten sowie Gerichtskosten und zudem auch noch mit Unsicherheiten verbunden.

Mit einer Motion (15.3531 – „Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 926 ZGB lockern, um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können“) wurde der Bundesrat deshalb beauftragt, Klarheit zu schaffen und die Position der Grundstücksbesitzer bei Hausbesetzungen zu verbessern.

Abbau prozessualer Hindernisse stärkt Position der Besitzer

Für die Umsetzung schlägt der Bundesrat mehrere Gesetzesanpassungen vor: Er will im Gesetz explizit festhalten, wann die Reaktionsfrist beginnt, innert welcher die Besitzer Selbsthilfe ausüben und unmittelbar gegen die Hausbesetzer vorgehen können.

Dies stärkt die Rechtssicherheit für Grundstückbesitzer. Maßgebend soll künftig derjenige Zeitpunkt sein, in welchem der Besitzer von der Hausbesetzung erfährt oder bei gebotener Sorgfalt hätte erfahren können. Auf eine fixe Stundenfrist, innert welcher der Besitzer handeln muß, will der Bundesrat hingegen verzichten. Diese flexible Regelung soll es ermöglichen im Einzelfall eine angemessene Lösung zu finden.

Weiter will der Bundesrat die Position der Grundstückbesitzer in einem allfälligen Gerichtsverfahren gegen Hausbesetzer stärken. In der Praxis weiß die Grundstücksbesitzer oft nicht, wer genau sein Grundstück in Beschlag genommen hat. Der Besitzer muß künftig die Identität der Hausbesetzer nicht kennen, womit prozessuale Hindernisse abgebaut werden.

Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Zivilgesetzbuch und in der Zivilprozessordnung dauert bis am 23. Dezember 2020.

admin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert