Graubünden: 20 von 120 kontrollierten Bündner Geschäften setzten Corona-Vorschriften nicht um
Die Kantonspolizei Graubünden und die Stadtpolizei Chur haben am Samstag mehrere Einkaufsgeschäfte bezüglich Einhaltung der COVID-19-Verordnung des Bundesrats kontrolliert.
Die Mehrheit der Geschäfte hielt sich an die Vorschriften.
Bei der Kontrolle von insgesamt 140 Einkaufsgeschäften in Graubünden haben die Kantonspolizei Graubünden und die Stadtpolizei Chur überprüft, ob sich die Geschäfte mit Betriebsbewilligung gemäß Art. 6 Abs. 2 lit. a der Verordnung an die Vorschriften halten.
120 Geschäfte hatten den Nicht-Nahrungs-Bereich vom Lebensmittelbereich vorschriftsgemäß abgetrennt und abgesperrt.
20 Betriebe mußten ermahnt werden, die Vorschriften umzusetzen.
Bei zehn Geschäften müssen noch Abklärungen getätigt werden, ob es sich bei einzelnen Angeboten um Gegenstände für den täglichen Bedarf handelt.