GPK: Bund informiert angemessen, aber Empfehlungen +++ Weniger Papierpublikationen mit Steuergeldern, mehr Digitales
Der Bund informiert angemessen, zweckmäßig und wie es das Gesetz von ihm verlangt, so die Ansicht der GPK-N des Nationalrats.
Wie unabhängig diese GPK ist, darüber kann man allerdings durchaus streiten.
Denn auch eine Geschäftsprüfungskommission von zum Beispiel einem Spital würde in der Regel der Führungsriege des eigenen Spitals ein gutes Zeugnis ausstellen. Der Bundesrat freut sich natürlich über das Resultat, der „unabhängigen“ Untersuchung:
Dem positiven Bericht hat die Kommission allerdings 7 Empfehlungen beigefügt, wie der Bund seine Öffentlichkeitsarbeit weiter verbessern könnte. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 diese Empfehlungen angenommen.
Der Bundesrat begrüßt die positive Bewertung der Informationstätigkeiten des Bundes durch die GPK-N. Er teilt die Ansicht, daß in diesem Bereich adäquat, sorgfältig und kostenbewußt gearbeitet wird. Der Bundesrat ist auch einverstanden mit der Stoßrichtung der Empfehlungen der Kommission.
3 Empfehlungen kommt der Bundesrat mit neuen Maßnahmen nach.
1. Nutzung und Potential der sozialen Medien: Der Bundesrat hat der Bundeskanzlei zusammen mit der Konferenz der Informationsdienste (KID, oberstes Organ der Informationsdienste) den Auftrag erteilt, eine Strategie sowie Leitlinien für den Einsatz sozialer Medien für den Bundesrat und die Bundesverwaltung zu erarbeiten. Bis Ende März 2021 wird der Bundesrat dazu einen Bericht zuhanden der GPK-N erstellen.
2. Förderung von Querschnittskompetenzen: Der Bundesrat hat den Auftrag erteilt zu prüfen, ob es neben dem Zentrum für elektronische Medien (ZEM) des VBS noch weitere Verwaltungseinheiten gibt, die für die Kommunikationsabteilungen aller Departemente gewisse Aufgaben übernehmen könnten.
3. Kostenerfassung: Die Departemente und die Bundeskanzlei ermitteln die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit gemäß einer Wegleitung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV). In sechs von sieben Departementen erfasste diese Methode die Kommunikationskosten sämtlicher Verwaltungseinheiten. Im Bereich Verteidigung des VBS gibt es eine Nacherfassung per Staatsrechnung 2019 sowie eine vertiefte Prüfung, ob weitere Kosten vorliegen. Dennoch nimmt der Bundesrat die Empfehlung an und läßt prüfen, ob mit der Wegleitung sämtliche Kosten richtig erfaßt werden. Zudem begleitet der Bundesrat die Kostenentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit weiterhin eng. Diese Ausgaben werden jedes Jahr in der Staatsrechnung gesondert ausgewiesen. Sie sind in den letzten zehn Jahren stabil geblieben, obwohl die Anforderungen an die Kommunikation gestiegen sind und die Informationskanäle zugenommen haben.
Weitere Maßnahmen erachtet der Bundesrat als bereits erfüllt: Inzwischen verfügen alle Departemente über ein Kommunikationskonzept, das Kompetenzen, Prozesse und Ziele regelt. Zudem reduzierte die Bundesverwaltung die Zahl ihrer Magazine und Zeitschriften bereits, und manche erscheinen nur noch digital. Reduktion wie Digitalisierung gehen weiter. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit bestehen in Zusammenarbeit mit der KID verschiedene Austauschstrukturen, die sich bewährt haben. Die KID wird sich vermehrt mit strategischen und departementsübergreifenden Kommunikationsfragen befassen.
Die GPK-N ersuchte den Bundesrat, ihr mitzuteilen, ob er ihre Empfehlungen annimmt und wie er sie umsetzen will. Mit der heutigen Stellungnahme kommt der Bundesrat diesem Ersuchen fristgerecht nach.