Gewaltenteilung in Deutschland? Verfassungsgericht und hochrangige Regierungsmitglieder bei Geheimtreffen

Gewaltenteilung in Deutschland? Verfassungsgericht und hochrangige Regierungsmitglieder bei Geheimtreffen

Paradox: Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz, das irgendwann durch eine Verfassung ersetzt werden soll, aber Deutschland hat ein Verfassungsgericht. Dies ist die höchste richterliche Instanz im großen Nachbarland.

Gewaltenteilung ist ein Grundprinzip in Rechtsstaaten bzw. sollte ein Grundprinzip sein. Daher sind Treffen zwischen zweiter und dritter Gewalt brisant, zumal wenn es sich um herausgekommene Geheimtreffen handelt.

Schon Juni 2021 hatte ein Treffen zwischen Bundesregierung und Verfassungsgericht während der sogenannten Corona-Pandemie für Kritik gesorgt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte ins Kanzleramt geladen. Ihren Duzfreund Stephan Harbarth traf sie unter vier Augen ganz privat und dies vor seiner Berufung zum Pheutigen räsidenten des Bundesverfassungsgerichts.
Er war damals stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag.

Mehrere Mitglieder der Bundesregierung und die Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben sich nun am Mittwochabend zu einem gemeinsamen Abendessen in Karlsruhe getroffen.

Die deutsche Zeitung „Die Welt“ hatte über das geheimgehaltene Treffen berichtet.

Ein Thema sei gewesen „Krise als Motor der Staatsmodernisierung“.

Nach der Enthüllung in der Publikation die Welt veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Mitteilung, es handele sich bei dem Bruch der Gewaltenteilung sogar schon um eine Tradition, kein Scherz. Im Wortlaut:

„Am 8. November 2023 besuchten Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Mitglieder der Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Gäste wurden von dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König und weiteren Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch empfangen. Gesprächsthemen waren die ‚Krise als Motor der Staatsmodernisierung‘ und ‚Generationengerechtigkeit: Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip‘. Das Treffen der beiden Verfassungsorgane setzt eine seit vielen Jahren bestehende Tradition fort.“

(rm) (Foto: Bundesverfassungsgericht.de)

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