Gepflegte Rastplätze entlang der Nationalstraßen
Die Rastplätze auf dem Schweizer Nationalstrassennetz befinden sich in einem guten bis sehr guten Zustand.
Zu diesem Schluß kommt der Touring-Klub Schweiz (TCS), der im Auftrag des Bundesamts für Straßen (ASTRA) die Infrastruktur getestet hat.
Der TCS hat im Zeitraum von März bis August 2023 98 Rastplätze je zweimal besichtigt und anhand sieben Hauptkriterien und 90 Unterkriterien bewertet. Unter anderem überprüften die Tester den Allgemeinzustand, die Parkplatzsituation und -sicherheit, den Zustand der WC-Anlagen oder Servicemöglichkeiten für Camper.
Die Momentaufnahme stellt den Rastplätzen ein gutes bis sehr gutes Zeugnis aus. Die Rastplätze seien zweckmäßig und gut gepflegt. Dennoch sind einige der Anlagen in die Jahre gekommen und trotz regelmäßigem Unterhalt abgenutzt.
Die Anzahl der Parkplätze beurteilen die Tester als gut bis sehr gut, auch wenn gewisse Plätze insbesondere zu Ferienreisezeiten sehr gut ausgelastet sind. Auch die Sicherheit wird gut bewertet. Bei 23 Rastplätzen wurden jedoch sicherheitsrelevante Mängel festgestellt. Unter anderem verfügen 16 Anlagen über keinen oder nur einen ungenügenden Zaun zur Autobahn.
Die WC-Anlagen fanden die Tester in der Regel sauber und funktionstüchtig vor. Die sanitären Anlagen werden pro Tag mindestens einmal gereinigt. Verbesserungspotential sehen die Tester in der Beschilderung von WC-Anlagen für Menschen mit einer Behinderung. Zwar sind entsprechende Anlagen vorhanden, oft aber ungenügend beschildert.
Zusätzliches Verbesserungspotential sehen die Tester beim Service für Camper. Nur rund 20 Prozent der Rastplätze verfügen beispielsweise über eine «Euro-Relais»-Entsorgungsstation mit Frischwasser, Grau- und Schwarzwasser-Entleerung. Das vorhandene Bedürfnis ist dem ASTRA bekannt. Aufgrund des knappen Platzangebots auf den Rastplätzen läßt sich die entsprechende Infrastruktur – von separaten Abstellplätzen bis hin zu den Abwasserentsorgungsstationen – nicht realisieren.
Das ASTRA wird die Testresultate in die Planung von baulichen Maßnahmen einfliessen lassen. Sicherheitsrelevante Mängel werden umgehend behoben. Ältere Anlagen werden in den nächsten fünf bis acht Jahren im Rahmen von Instandsetzungsprojekten modernisiert. Das Angebot auf den Rastplätzen bleibt somit am Puls der Zeit und passt sich den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer bestmöglich an.
Rastplätze oder Raststätte – der Unterschied
Rastplätze entlang der Nationalstrassen dienen der kurzzeitigen Erholung: Fahrzeuglenker können auf ihnen in Sicherheit und Komfort eine Pause einlegen, um sich für die Weiterfahrt zu erholen. Neben Sitzmöglichkeiten sind sie mit sanitären Anlagen ausgerüstet. Zudem gehören vermehrt auch Schnellladestationen für E-Fahrzeuge sowie mobile Verpflegungseinrichtungen zu deren Infrastruktur. Das ASTRA ist für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Anlagen verantwortlich.
Raststätten sind Anlagen für längere Reiseunterbrüche. Nebst sanitären Einrichtungen verfügen sie beispielsweise über einen Restaurationsbetrieb oder Einkaufsmöglichkeiten. Außerdem werden Fernfahrerinnen und -fahrern zusätzliche Parkplätze geboten, um die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten zu können.
Die Anlagen werden von privaten Unternehmen betrieben. Für die Erteilung der Konzessionen sind die Kantone zuständig.