Für die Vertragsfreiheit und gegen mehr Vorschriften bei den AGB
Die vorgeschlagene Änderung des UWG bezweckt, den Schutz gegen einzelne unlautere Geschäftspraktiken zu verbessern, die Rechtsdurchsetzung zu stärken und in Sachen unlauterer Wettbewerb die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den ausländischen Aufsichtsbehörden zu schaffen.
Die Beschlüsse der Kommission weichen nur in einem, allerdings sehr wichtigen Punkt von denen des Ständerates ab: Die Kommission will keine verschärfte Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In ihren Augen würde die neue Bestimmung die Vertragsfreiheit zu stark einschränken und eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich ziehen. Eine starke Kommissionsminderheit unterstützt hingegen die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat angenommene Version.
Sie ist der Ansicht, daß der aktuelle Artikel 8 UWG, der bisher toter Buchstabe geblieben sei, verbessert werden müsse.
Darüberhinaus wurden zahlreiche weitere Minderheitsanträge eingereicht (Aufhebung von Art. 3 Bst. f [Verkaufspreis wiederholt unter Einstandspreis]; Verzicht auf den neuen Art. 3 Bst. u [Beachtung des Telefonbuchvermerks, keine Werbung erhalten zu wollen]; Verzicht auf die Änderung von Art. 10 [Klagerecht des Bundes, Information über unlautere Verhaltensweisen] und von Art. 21 f. [internationale Zusammenarbeit]).
Meldungsquelle: Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.ch