Zwangsversorgte: Frist für Gesuch um Solidaritätsbeitrag aufgehoben

Zwangsversorgte: Frist für Gesuch um Solidaritätsbeitrag aufgehoben

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen können neu zeitlich unbeschränkt ein Gesuch um Solidaritätsbeiträge einreichen.

Die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) tritt auf den 1. November 2020 in Kraft.

Das Parlament hatte am 19. Juni 2020 beschlossen, die Frist ersatzlos zu streichen.

Bild: Ausgrabungen in Tignez (Cazis) und Funde von Toten mit zahlreichen Knochenbrüchen und anderen Nachweisen brutaler Mißhandlungen und Gewalt.

admin

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