Fortpflanzungsmedizin: Bundesrat beschließt Eckwerte für die Zulassung der Eizellenspende
Seit den Corona-Maßnahmen brechen die Geburtenzahlen gemäß offiziellen Statistiken ein. Dies, obwohl viele Paare Kinderwünsche haben.
Diese wenden sich oft an die Mediziner und Pharma-Industrie, die dabei helfen sollen. Ein riesiges Geschäftsfeld, das nun neu geordnet bzw. liberalisiert werden soll. Aufgrund der Abstimmung über die sogenannte „Ehe für alle“ soll eine noch weitergehende Liberalisierung erfolgen, die auch unverheiratete Paaren einschließt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 entschieden, das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend zu überarbeiten, um es den heutigen Gegebenheiten anzupassen, so das BAG.
Im Zentrum stehe die Zulassung der Eizellenspende, wie sie das Parlament mit der Motion «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» verlangt, so die Behörde weiter.
Der Bundesrat habe dazu nun die Eckwerte festgelegt. Er schlage zudem vor, die Ei- und Samenzellenspende auch unverheirateten Paaren zu ermöglichen:
In der Schweiz legt das Fortpflanzungsmedizingesetz seit 2001 fest, unter welchen Bedingungen Paare fortpflanzungsmedizinische Verfahren in Anspruch nehmen dürfen.
Zu diesen Verfahren gehören heute die Insemination, bei der Samen in die Gebärmutter übertragen werden, und die In-vitro-Fertilisation, bei der Eizellen außerhalb des Körpers der Frau befruchtet werden und der Embryo anschließend in die Gebärmutter transferiert wird. Für beide Verfahren ist die Samenspende erlaubt.
Nach dem Wunsch des Parlaments soll neu auch die Eizellenspende gesetzlich zugelassen werden. Es hat den Bundesrat mit der Motion «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» 2021 beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Eizellenspende zu schaffen und die Rahmenbedingungen festzulegen. So können auch Paare, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen – analog zur Samenspende bei männlicher Unfruchtbarkeit.
Der Bundesrat will diese Neuerung im Rahmen der geplanten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes umsetzen und hat dazu die Eckwerte festgelegt. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Kindeswohl. Dieser Schutz kann nicht garantiert werden, wenn Elternpaare Eizellenspenden im Ausland in Anspruch nehmen.
Eizellen- und Samenspende auch unverheirateten Paaren ermöglichen
Nach geltendem Recht ist der Zugang zur Samenspende auf Ehepaare begrenzt. Mit der Einführung der «Ehe für alle» haben seit dem 1. Juli 2022 auch verheirate Frauenpaare Zugang zur Samenspende. Im Zuge der Revision sollen nun auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß die bestehende Beschränkung auf verheiratete Paare nicht mehr zeitgemäß ist und nicht der sozialen Realität entspricht. Das Gesetz wurde letztmals 2017 mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik revidiert.
Neben der Zulassung der Eizellenspende und der Ausweitung der Samen- und Eizellenspende auf unverheiratete Paare sollen mit der Gesetzesrevision weitere Änderungen umgesetzt werden, etwa eine Aufhebung oder Lockerung der «12er-Regel» bei der In-Vitro-Fertilisation. Diese besagt, dass innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens 12 Embryonen entwickelt werden dürfen. Darüber hinaus soll unter anderem geprüft werden, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als bisher (10 Jahre) konserviert werden dürfen.
Der Bundesrat hat das Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
(pd, rm)