EU-Kommission erklärt auch Gold zu Bargeld
Seit wenigen Wochen ist in der EU eine Obergrenze für die Zahlungen in bar festgelegt worden: Über 10.000 Euro darf nicht mehr in bar bezahlt werden.
Pikant dabei, daß auch Schuldscheine als Bargeld eingestuft werden, aber mehr noch, auch Gold.
Dies ist bedeutend, denn:
Viele Anleger, die Geldentwertung oder Beschlagnahmung oder Zwangswegnahmen durch Regierungen befürchten, kaufen Gold.
Im Rahmen der neuen EU-Regeln wird die Definition des Begriffs „Bargeld“ auch auf Goldmünzen sowie Gold in Form z.B. von Barren oder Nuggets mit einem Mindestgoldgehalt von 99.5 Prozent erweitert.
- Werden Bargeldmittel in Höhe von mindestens 10.000 Euro im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr versandt, kann die Zollbehörde eine Offenlegungserklärung für Barmittel verlangen, die binnen 30 Tage vorliegen muß.
- Gibt es Hinweise darauf, daß Bargeld mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden kann, so können die Zollbehörden von jetzt an auch bei Beträgen unter 10.000 Euro tätig werden.
- Kann weder eine Offenlegungserklärung oder eine Barmittelanmeldung vorgelegt werden oder wenn Hinweise auf einen Zusammenhang mit kriminellen Tätigkeiten vorliegen, können die Barmittel einbehalten werden.
Begründet werden die neuen Regelungen mit angeblicher Terror- und Geldwäscherei-Bekämpfung.
Quellen
Verortung über die Überwachung von Barmitteln (mit Anpassungen vom Juni 2021)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1672