Droht auch die Wahl von Martullo-Blocher für ungültig erklärt zu werden?
Nach der Ungültigerklärung der Wahl von Ständerat Simon Stocker (SP SH) aufgrund seines Lebensmittelpunktes, der zum Zeitpunkt der Wahl im Kanton Zürich und nicht in Kanton Schaffhausen lag, gibt auch der Wohnsitz von Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher (SVP GR) zu reden.
Marcel Odermatt, Weltwoche-Redaktor, schreibt, die Partei Martullo-Blochers, die SVP, überlege sich angeblich, sie nicht mehr in Graubünden sondern 2027 im Kanton Zürich antreten zu lassen.
Dies, weil Graubünden aufgrund der Bevölkerungs-Entwicklung allenfalls einen Sitz im Nationalrat an den Kanton Luzern verlieren werde.
Ob dies tatsächlich geschehen werde, werde aber erst im Sommer bekannt-gegeben.
Daher fragt sich, sollten die Darstellungen der Weltwoche stimmen, warum die Eile?
Der Grund für die Eile dürfte wohl das Urteil des Bundesgerichts sein, daß die Wahl eines Parteiträgers ungültig sei, wenn der Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wahl nicht dort war wo angegeben; doch im Falle nationaler Wahlen sei die Rechtslage wohl anders. Hier spiele der Wohnsitz offenbar keine Rolle.
Martullo-Blocher 2015 erstmal in Graubünden gewählt
Martullo-Blocher kam bei den Parlamentswahlen 2015 als Quereinsteigerin in die Politik und wurde erfolgreich gewählt.
Als Martullo-Blocher erstmals in Graubünden antrat, rieben sich viele allerdings die Augen. Weil sie im Bergkanton als Zürcherin wahrgenommen wurde und mitnichten als Bündnerin.
Zwar ist klar, daß sie Interessen im Kanton hat, allein aufgrund der Ems-Chemie, dem größten Arbeitgeber im Kanton.
Zürcherin oder Bündnerin?
Aber die in Männedorf ZH geborene Politikerin, die verheiratet ist mit einem Politiker aus Meilen ZH verheiratet (dem früheren Präsidenten der SVP Meilen, Roberto Martullo).
Magdalena Martullo-Blocher wohnt mit Ihrem Ehemann und ihren drei Kindern in Meilen und auf der Lenzerheide, so steht es auf der Plattform Wikipedia und auch auf der Webpräsenz der SVP Graubünden. Weiter steht dort: „Sie verbringt ihre Freizeit am liebsten in den Bergen.“
Auf ihrer eigenen Webseite steht: „Unsere Freizeit verbringen meine Familie und ich oft und gerne in unserem Ferienhaus in der Lenzerheide.“
Das dürfte laut aktuellem Bundesgerichtsurteil jedoch nicht reichen. Entscheidend sei nicht, wo man sich verbunden fühle oder etwa gerne seine Zeit verbringe, sondern entscheidend sei allein der Lebensmittelpunkt.
Wenn etwa die 3 Kinder nicht in Graubünden sondern im Kanton Zürich in die Schule gehen, dann dürfte es gemäß Bundesgerichtsurteil mit dem sogenannten „Lebensmittelpunkt“, der laut dem höchstrichterlichen Entscheid maßgeblich ist, schwierig werden, aber Martullo-Blocher kandidiert nicht für den Ständerat, sondern für den Nationalrat. Und hier gelten andere Regeln.
Man muß nicht einmal in der Schweiz wohnen.
Der frühere Diplomat Tim Guldimann (SP) wurde – in Berlin wohnend von den zürcher Stimmbürgern in den Schweizer Nationalrat gewählt worden.
Steuern: Weitreichendere Folgen des BG-Urteils?
Das Bundesgerichtsurteil dürfte notabene auch einige steuerliche Fragen aufwerfen.
Denn hier ist es durchaus möglich, seinen Steuerwohnsitz dort zu haben, wo man sich am meisten verbunden fühlt. So hat ein Unternehmer in Chur etwa gegenüber dem Steuerbehörden durchgesetzt daß er seinen Wohnsitz in einer günstigeren Gemeinde habe, wo er sich nur teilweise aufhielt aber sich am meisten verbunden fühlte wie er geltend gemacht habe.
Korrigenda: In einer ersten Version dieses Beitrags war davon die Rede, daß das Bundesgerichtsurteil auch Auswirkungen auf die Wahl von Martullo-Blocher haben könnte. Dem ist nicht so und es wurde korrigiert: Bei Nationalratswahlen spielt der Wohnsitz / Lebensmittelpunkt keine Rolle.
Weiterführendes, Quellen
Weil er in Zürich wohnte: Wahl von Simon Stocker für ungültig erklärt
weltwoche.ch/story/wechselt-martullo-blocher
https://archive.is/wip/yWKZS
Beitragsbild: offizielle Webseite Martullo-Blocher
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Remo Maßat