Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision der Sprachenverordnung

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision der Sprachenverordnung

An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Sprachenverordnung eröffnet. Die geplante Revision bezieht sich auf die Bestimmungen zu den Finanzhilfen an Kantone und Organisationen, die teilweise materiell und redaktionell überarbeitet werden sollen.

Auslöser für die geplante Teilrevision sind Änderungen im Förderdispositiv zum schulischen Austausch sowie die vom Bundesrat in der Kulturbotschaft 2021-2024 angekündigte Neuausrichtung der Unterstützung von Verständigungsorganisationen. Ausserdem wird ein Vorschlag
der Kantone für eine thematische Öffnung der Förderbestimmungen zur Unterstützung der Landessprachen im Unterricht aufgegriffen. Schliesslich soll die Teilrevision zum Anlass genommen werden, den Text der Verordnung redaktionell zu bereinigen.

Die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung) ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Die Sprachenverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Sprachengesetz. Dieses regelt einerseits den Gebrauch der Amtssprachen durch den Bund und andererseits die Massnahmen zur Förderung von Austausch und Verständigung, zur Unterstützung der mehrsprachigen Kantone sowie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur.

Die Bestimmungen der Sprachenverordnung haben sich in den elf Jahren ihrer Anwendung grundsätzlich bewährt. Die geplante Teilrevision bezieht sich auf die Bestimmungen zu den Finanzhilfen, die durch das Bundesamt für Kultur ausgerichtet werden. Die Bestimmungen zu den
Amtssprachen des Bundes sind bereits 2014 revidiert worden. Eine erneute Anpassung des entsprechenden Abschnitts ist nicht notwendig.

admin

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