Corona-Zwangsmaßnahmen Deutschland: Eltern wird „unmittelbarer Zwang“ + 5 Jahre Haft angedroht wegen Quarantäne („Absonderung“)
Daß es im nördlichen Nachbarland wesentlich brutaler zugeht in Sachen Corona-Zwangsmaßnahmen hat sich inzwischen durchgesprochen. Aber wenn man das Gebaren deutscher Behörden im konkreten Fall betrachtet, ist es umso erschreckender.
Der deutsche Journalist Boris Reitschuster berichtet über einen Fall in welchem das Gesundheitsamt mit Zwangsmaßnahmen Eltern bedroht und zitiert aus einem Bescheid im Zusammenhang mit Quarantäne (in Amtsdeutsch Deutschlands „Absonderung“):
“Wird den Anordnungen nach den Ziffern 1 – 4 dieses Bescheides nicht Folge geleistet, wird hiermit die Durchsetzung im Wege der Verwaltungsvollstreckung durch unmittelbaren Zwang, angedroht. Darüber hinaus behält sich das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz bei fehlender Mitwirkung die Beantragung der zwangsweisen Absonderung beim zuständigen Amtsgericht vor.”
Reitschuster kommentiert dazu:
„Auf gut deutsch: Im Zweifelsfall will die Behörde von einem Gericht die Eltern und ihr Kind trennen lassen. Per Zwang. Dies ist besonders bemerkenswert, weil hierzulande seit Jahren ein erbitterter Streit um die Altersfeststellung von Migranten geführt wird, an deren Minderjährigkeit Zweifel herrschen. Sowohl eine rein körperliche Untersuchung, etwa die Begutachtung der Zahnreife, als auch insbesondere die Vermessung der Handwurzel oder des Schlüsselbeins per Röntgenstrahlen wird dabei von vielen als schwere Verletzung der Menschenwürde abgelehnt und verurteilt. Wo bleibt da der Aufschrei bei der Androhung solcher Zwangsmaßnahmen zur Absonderung von Kindern?“
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https://www.reitschuster.de/post/absonderung-landratsamt-droht-eltern-unmittelbaren-zwang-an/