Bundesrat verabschiedet Bericht über systemrelevante Banken: „Keine neuen Regulierungen notwendig“

Bundesrat verabschiedet Bericht über systemrelevante Banken: „Keine neuen Regulierungen notwendig“

Die beiden „system-relevanten“ Großbanken UBS und CS brachten vor einer guten Dekade die gesamte Schweiz ins Wanken wegen extrem risikoreicher Geschäftspraktiken

„Die UBS hatte während eines Jahrzehnts eine abenteuerliche Expansionsstrategie in den USA verfolgt“, so Swissinfo. Nicht anders bei der Credit Suisse, welche sich ebenfalls verspekuliert hatte mit riskanten Geschäften und 2008 auch ins Straucheln geriet. Die UBS holte sich Geld vom Steuerzahler, die CS aus Arabien.

„Die schiere Größe machen „UBS und Credit Suisse zu einem nicht vertretbaren Risiko für unsere Wirtschaft“ schrieb die NZZ 2012.

Es sollte eine Revision des Bankengesetzes geben, was die Schweizer Volkswirtschaft vor sich verspekulierenden Großbanken schützt. Darüber herrschte Konsens über die politischen Farben der Parteienlandschaft hinaus.

Heute klingt es ganz anders:

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom heutigen 4. Juni 2021 den vierten Evaluationsbericht zu den systemrelevanten Banken verabschiedet.

„Darin kommt er zum Schluß, daß aus heutiger Sicht keine grundlegende Anpassung des Schweizer Regulierungsansatzes notwendig ist“, so heißt es in einer heutigen Mitteilung.

Allerdings sollen immerhin für die sogenannt systemrelevanten Banken die Liquiditätsanforderungen angepaßt werden.

„Die Notlage oder der Ausfall einer systemrelevanten Bank kann zu erheblichen Verwerfungen im Finanzsystem und zu negativen Folgen für die Gesamtwirtschaft führen. In der Schweiz gelten die beiden Großbanken Credit Suisse und UBS sowie die PostFinance, die Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant.

Die bestehenden Regeln des Bankengesetzes sollen verhindern, daß Banken mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Der Bundesrat prüft regelmäßig, ob diese Bestimmungen den internationalen Standards entsprechen und wie das Ausland diese Standards umgesetzt hat. Seit 2015 verabschiedet der Bundesrat alle zwei Jahre einen Bericht hierzu.“

Bundesrat: Regulierung bedarf keiner grundlegenden Anpasung

Im vorliegenden vierten Bericht kommt der Bundesrat zum Schluß, daß der Schweizer Regulierungsansatz im internationalen Vergleich keiner grundlegenden Anpassung bedarf. Dies ist insofern pikant als daß die beiden Großbanken UBS und CS in den letzten Jahren immer wieder durch Rechtsfälle und Verurteilungen oder Vergleiche mit Strafzahlungen auffielen.

Und beide immer wieder riskante Spekulationsgeschäfte tätigten. Besonders bei der Credit Suisse gibt es gegenwärtig nahezu wöchentlich Negativschlagzeilen, zum Teil mit vielen Milliarden Verlusten durch Spekulationen.

Doch der Bundesrat ist der Meinung, daß „die heutige Ausgestaltung der Anforderungen eine angemessene Widerstandskraft der systemrelevanten Banken sicher-stelle“ und schreibt:

„So befanden sich auch die beiden international orientierten Großbanken, deren Stabilität aufgrund ihrer Größe für die Schweiz besonders relevant ist, zu Beginn der Covid-19-Pandemie in einer vorteilhaften Ausgangslage, um die Herausforderungen des schwierigen Umfelds zu meistern und die Realwirtschaft zu unterstützen.

In seinem Bericht ortet der Bundesrat in gewissen Bereichen aber Handlungsbedarf. So soll eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), der Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aufzeigen, wie die besonderen, auf Verordnungsebene verankerten Liquiditätsanforderungen für systemrelevante Banken angepaßt werden könnten. Eine Analyse hat gezeigt, daß die derzeit von den systemrelevanten Banken geforderte Liquiditätsausstattung voraussichtlich nicht genügen würde, um den Liquiditätsbedarf in einer Notlage oder bei einem Ausfall zu decken. Gleichzeitig soll das EFD Vorschläge erarbeiten, wie auf Verordnungsebene die Anreizsysteme für systemrelevante Banken im Zusammenhang mit der globalen Abwicklungsfähigkeit besser verankert werden könnten.“

admin

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