Bundesrat plant neuen Schutz für journalistische Veröffentlichungen

Bundesrat plant neuen Schutz für journalistische Veröffentlichungen

Am 1. April 2020 traten eine Reihe von Änderungen des Urheberrechts in Kraft. Die ersten Erfahrungen mit diesen Änderungen zeigen, daß die gesteckten Ziele erreicht werden: Zu diesem Schluß kommt der Bundesrat in einem Bericht im Auftrag des Ständerats.

Die neuen Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung im Internet gehen weniger weit als in der EU, um Bedenken hinsichtlich der Meinungsäußerungsfreiheit Rechnung zu tragen.

Wie sich zeigt, hat sich dieser Entscheid nicht negativ auf die Rechteinhaber ausgewirkt.

Bei der Verbesserung des Zugangs zur Nutzung von Werken, deren Rechteinhaber unbekannt oder unauffindbar sind, werden die neuen Möglichkeiten bereits rege genutzt.

Die Vereinfachungen beim Lizenzerwerb bleiben hingegen etwas hinter den Erwartungen zurück. Mit einer Vergütungsregelung für das Streaming wurde mit der Revision zudem auf das Mißverhältnis zwischen dem Streaming und den daraus resultierenden Einnahmen der Kulturschaffenden reagiert.

Es ist absehbar, daß sich durch die neue Vergütungsregelung die Situation der betreffenden Kulturschaffenden längerfristig etwas verbessern wird, glaubt der Bundesrat.

Neuer Schutz für journalistische Veröffentlichungen

Bei der Revision des Urheberrechts im Jahr 2019 hatte das Parlament vorerst auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für journalistische Medien verzichtet. Es wollte unter anderem die Entwicklungen in der EU abwarten.

Im Bericht stellt der Bundesrat nun fest, daß das Leistungsschutzrecht in der EU vermehrt dazu führen dürfte, daß die journalistischen Medien für ihre Leistungen tatsächlich abgegolten werden.

In Frankreich ist die Umsetzung des Leistungsschutzrechtes am weitesten fortgeschritten. Unter dem Druck der Wettbewerbsbehörde wurden inzwischen erste Vereinbarungen zwischen Internetplattformen und journalistischen Medien abgeschlossen. Entsprechende Entwicklungen gibt es auch in Deutschland.

Auftrag an das EJPD (IGE) und das UVEK (Bakom) sowie das WBF (Seco)

Der Bundesrat anerkennt, daß die Digitalisierung zu einer neuen, kommerziellen Nutzung journalistischer Leistungen geführt hat, ohne daß diese Leistungen abgegolten werden.

Er hat daher das EJPD (IGE) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK (Bakom) und dem WBF (Seco) zu prüfen, wie eine rechtliche Regelung zum Schutz journalistischer Veröffentlichungen konkret ausgestaltet werden könnte, und bis Ende 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

admin

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