Bundesgericht verurteilt Zürcher Volkswirtschaftsdirektion

(Arbeitsrecht.li) Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion (VD) muß einer Mitarbeiterin im Zuge der sog. «Kindermädchen-Affäre» stattliche zwölf Monatslöhne Entschädigung zahlen.
Das Schweizer Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, daß die Frau ihre Arbeitsstelle zu Recht fristlos gekündigt hat.