Bundesgericht bestätigt Sanktionen gegen Baufirmen im Unterengadin

Bundesgericht bestätigt Sanktionen gegen Baufirmen im Unterengadin

Die Affäre führte zum Verlust des zweiten BDP-Sitzes in der damaligen Bündner Regierung und fast hätte beide Sitze verloren.
Das Bundesgericht weist die Beschwerden im Zusammenhang mit Sanktionen der Wettbewerbskommission (WEKO) wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden im Unterengadin ab.

Das Sekretariat der WEKO eröffnete 2012 gegen 19 im Unterengadin tätige Unternehmen der Baubranche eine Untersuchung. Im März 2018 sanktionierte die WEKO mehrere Bauunternehmen wegen Verstößen gegen das Kartellgesetz. Im Fokus standen insbesondere eine Unternehmensgruppe und zwei weitere Bauunternehmen. Das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerden im November 2023 im Wesentlichen ab, reduzierte die Sanktionsbeträge aber für die Unternehmensgruppe auf 2,464 Millionen Franken und für die beiden Bauunternehmen auf 185’000 Franken sowie 2,032 Millionen Franken.

Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Unternehmen ab. Zwischen den Beschwerdeführern bestand ein Gesamtkonsens darüber, das gesamte Marktverhalten im Hoch- und Tiefbau im Unterengadin projektübergreifend zu koordinieren. Dieser Gesamtkonsens dauerte von 2008 bis Oktober 2012. Zudem wurde für die Zeitperiode von 1997 bis Mai 2008 ein Gesamtkonsens darüber festgestellt, Vorversammlungen abzuhalten, mit dem Zweck, den Zuschlagsempfänger und die Angebotspreise vorgängig festzulegen. Der Gesamtkonsens bildet jeweils die Basis für eine Gesamtabrede, welche unter die gesetzlichen Begriffe der Wettbewerbsabrede respektive Vereinbarung fällt.

Diese Begriffe umfassen auch inhaltlich sehr weit gehende Absprachen, welche im Sinne eines Gesamtplanes darauf ausgerichtet sind, einen gesamten Markt zu koordinieren. Fest steht weiter, daß diese Gesamtabreden eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt haben und die Vereinbarungen unzulässige Wettbewerbsabreden im Sinne des Kartellgesetzes darstellen. Nicht zu beanstanden ist schließlich die Bemessung und die Zurechnung der jeweiligen Sanktion.

(pd, rm)

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