Bundegerichtsurteil: 55 statt 2’820 Franken! – SAB-Preise für Fotografien um Faktor 50 zu hoch

Bundegerichtsurteil: 55 statt 2’820 Franken! – SAB-Preise für Fotografien um Faktor 50 zu hoch

Das Bundesgericht kritisierte in einemjüngeren Urteil die SAB-Preisempfehlungen in der Schweiz als zu hoch.

Fotografen und andere Rechteinhaber fordern bei falsch (ohne Namensnennung etwa) verwandten Bildern oder illegal verwandten Bildern (also ohne zu fragen) Geld.

So ergehen Abmahnungen über Schadenersatz für angebliche Urheberrechtsverletzungen mit Verweis auf «Empfehlungen» der SAB.

Mit dem Urteil BGer 4A 168/2023 vom April 2023 bestätigt das Bundesgericht, daß eine Vorinstanz eine Forderung von stattlichen 2’820 Franken zu Recht auf 55 Franken herabgesetzt hatte.

Die SAB-Preisempfehlungen lagen um mehr als Faktor 50 daneben!

(rm)
(Symbolbild Gier)

admin

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