Beschwerde gegen Nachrichtenbeitrag von Fernsehen RTS gutgeheißen +++ Ja, und um was ging es, liebe UBI?

Beschwerde gegen Nachrichtenbeitrag von Fernsehen RTS gutgeheißen +++ Ja, und um was ging es, liebe UBI?

Es ist die erste UBI-Beschwerde, in der man nicht erfährt, was die Beschwerdeführer gerügt haben. Haben Sie reißerische oder zu wenig reißerische Corona-Berichterstattung gerügt? Man erfährt es in der Medienmitteilung nicht.

Ein Beitrag der Sendung „Le 19h30“ von Fernsehen RTS über die schwedische Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus war nicht sachgerecht, das erfährt man.
Großes Schweigen im Blätterwald. Außer Nau.ch und Kleinreport.ch berichtet im deutschsprachigen Internet niemand

Doch auch der Kleinreport (noch weniger nau.ch) ist alles anderes als eine Hilfe. Er kaut genau das Gleiche runter, was nichts-aussagend in der Medienmitteilung der UBI so geschickt formuliert präsentiert wird, daß man „nicht drus chunnt“.

War nun der kritisierte Beitrag zu wenig corona-kritisch, wie man denkt, wenn man die Beschwerde liest. Oder war genau das Gegenteil der Fall?
Es ist wohl das erste mal in der Geschichte der UBI, daß nicht aus der Medienmitteilung hervorgeht, um was es geht.

Einen orwellschen Preis für den, der die Medienmitteilung verfaßt hat.

Am 23. August 2020 strahlte Fernsehen RTS in der Nachrichtensendung „Le 19h30“ einen knapp fünf Minuten dauernden Beitrag über die umstrittene schwedische Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus aus (Titel auf der Website: „Face au coronavirus, la stratégie suédoise montre ses limites.“). In einer dagegen gerichteten Popularbeschwerde wurde namentlich gerügt, der Beitrag enthalte unrichtige Informationen, berufe sich auf problematische Quellen und sei tendenziös.

In der kontrovers verlaufenen Beratung erachtete eine Mehrheit der UBI-Mitglieder die Beschwerde als begründet. Ausschlaggebend war die generell tendenziöse Darstellung der schwedischen Strategie sowie die gravierende und unzureichend belegte Kritik im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung älterer Personen („choix drastique“,“sélection impitoyable“). Die Beschwerde wurde deshalb aufgrund der festgestellten Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots mit sechs zu drei Stimmen gutgeheißen.

Teil der gleichen „Le 19h30“-Sendung bildete auch ein Beitrag über die aktuelle Covid-19-Situation in der Schweiz und in den Nachbarländern (Titel auf der Webseite: „Les nouveaux cas de covid sont en forte augmentation dans les pays qui nous entourent“). Der Beschwerdeführer monierte primär, das Publikum habe die vermittelten Zahlen nicht korrekt einordnen können.

Eine Mehrheit der UBI-Mitglieder ist jedoch zum Schluß gekommen, daß die präsentierten Zahlen den Tatsachen entsprächen.

Aufgrund seines beträchtlichen Vorwissens wußte das Publikum auch um die Bedeutung der Zahlen und wurde deshalb nicht in die Irre geführt, heißt es weiter.

Der betreffende Beitrag habe deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt, heißt es. Die UBI wies die Beschwerde mit sieben zu zwei Stimmen ab.

admin

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